Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses Krefelder Rat soll Wahlergebnis für ungültig erklären

Krefeld · Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Empfehlung für den Rat ausgesprochen. Das sind die Konsequenzen für CDU und SPD.

 Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Empfehlung ausgesprochen.

Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Empfehlung ausgesprochen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Wahlprüfungsausschuss für die Kommunalwahl 2020 hat nun getagt und dem Rat für die Sitzung am Donnerstag, 18. März, mit einstimmigem Ergebnis empfohlen, die Oberbürgermeisterwahl, die Bezirksvertretungswahlen und die Wahl zum Integrationsausschuss für gültig zu erklären. Im Hinblick auf die Ratswahl hingegen hat der Ausschuss ebenfalls einstimmig empfohlen, die Feststellung aus dem Jahr 2020 für ungültig zu erklären und eine Neufeststellung des Wahlergebnisses anzuordnen, teilte die Stadt mit.

Die Neufestsetzung des Ergebnisses für die Wahl des Rates durch einen dann noch zu wählenden neuen Wahlausschuss soll demnach mit folgender Maßgabe beschlossen werden: Ein gegenüber der Feststellung des Wahlausschusses vom 16. September 2020 verändertes Wahlergebnis darf nur aufgrund rechnerischer Berichtigungen im Briefwahlbezirk 2490 (der zum Ratswahlbezirk 24 – Bismarckplatz gehört) festgestellt werden, weil nur diese für das Wahlergebnis relevante Folgen bedingt.

In dem Briefwahlbezirk hat es gemäß einer amtlichen Wahlprüfung bei der Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl einen Additionsfehler gegeben. Demnach wurden bei der Summenbildung von 239 und 240 ausgezählten Stimmen
zwar die Zehner- und die Einerzahlen richtig aufaddiert, nicht aber die Hunderter. So wurden irrtümlich nur 279 anstatt der 479 Stimmen für die CDU berücksichtigt.
Der Rechenfehler führt angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse dazu, dass die CDU im Stadtrat einen weiteren Sitz erhalten muss und demnach 18 der 58 Ratsmitglieder aus ihren Reihen stellen darf. Die SPD hingegen muss dadurch einen Sitz abgeben und wird demnächst über 16 Sitze im Stadtrat verfügen. Auf die Sitze aller anderen Parteien und Wählergruppen hat die Korrektur des Ergebnisses für
den Rat keine Auswirkung.

Die prozentualen Stimmanteile ändern sich jedoch wie folgt: SPD 28,51 Prozent (vorher 28,58), CDU 30,41 Prozent (vorher 30,25), Grüne 20,13 Prozent (vorher 20,18), FDP 5,84 Prozent (vorher 5,85), Die Linke 3,22 Prozent (vorher 3,23), AfD 5,41 Prozent (vorher 5,42), Die Partei 2,45 Prozent (vorher 2,46) Sonstige 4,02 Prozent (vorher 4,04).

Nachdem der oben aufgeführte relevante Fehler bei der Wahlprüfung ermittelt wurde, hat die Verwaltung zunächst intern die rechtlichen Folgen abgeklärt und anschließend entschieden, dies auch durch ein externes Gutachten bestätigen zu lassen, teilte die Stadt mit.

(red)
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