Aus der Psychiatrie in die Pflege?

Unterbringung eines Patienten (51) wird neu verhandelt.

Krefeld. Es kommt eher selten vor, dass das Bundesgericht das Urteil eines Landgerichts aufhebt und dieses zur erneuten Verhandlung auffordert. Am 26. März 2012 hatte das Landgericht Krefeld einen 51-jährigen Ghanaer mit niederländischer Staatsbürgerschaft per Sicherungsverfahren in das psychiatrische LVR-Klinikum Essen eingewiesen. Laut Oberstaatsanwalt wurde dem Verurteilten vorgeworfen, bei einem Aufenthalt im Alexianer-Krankenhaus einen Zimmergenossen mit der flachen Hand ins Gesicht und einen Pfleger mit der Faust geschlagen zu haben. Dem Bundesgericht reichte diese Tätlichkeit jedoch nicht aus, um den in Krefeld lebenden Beschuldigten dauerhaft in eine Psychiatrie einzuweisen.

Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens wurden die Geschädigten erneut befragt. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei den damaligen Vorfällen um eine „läppische Ohrfeige“ und um einen versuchten, aber nicht vollendeten Faustschlag ohne Verletzung gehandelt hatte. Fest steht aber auch, dass der Ghanaer nach wie vor in psychiatrischer Behandlung ist. Der behandelnde Arzt des LVR-Klinikums bescheinigte seinem Patienten massive Verhaltensauffälligkeiten und paranoide Schizophrenie. Die Folgen seien durch einen Schlaganfall noch verstärkt worden. Grundsätzlich sei der Patient zwar nicht gewalttätig, aber ohne Hilfe existenzunfähig. Auch der langjährige Betreuer schilderte seinen Schützling als arbeitswillig und nicht aggressiv, jedoch hilfebedürftig.

Der Richter will am Freitag weitere Zeugen befragen. Dann muss er sich zwischen einer weiteren Einweisung in die Psychiatrie und der Unterbringung in einer Art betreutem Wohnen entscheiden. Das Dilemma: Solche Plätze sind zumindest kurzfristig kaum zu bekommen.

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