Auch tote Zeugen finden vor Gericht Gehör

Ein Quartett soll mit Teppichen betrogen und Sozialleistungen erschlichen haben.

Auch tote Zeugen finden vor Gericht Gehör
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Krefeld. Vier Krefelder, darunter ein Vater und zwei Söhne, verantworten sich derzeit vor der ersten Großen Strafkammer wegen gewerblichen und bandenmäßigen Betruges. Beim Verkauf von minderwertigen Teppichen zu stark überhöhten Preisen sollen sie sich zwischen 2009 und 2011 vor allem ältere Menschen als Opfer ausgesucht haben.
Zwei davon sind Frauen, die bereits verstorben sind. Ein Mann ist dement und nicht mehr aussagefähig. Deshalb hat das Gericht trotz Einspruchs der Verteidiger die polizeilichen Vernehmungsprotokolle der betroffenen Zeugen verlesen. In allen Fällen waren danach mit den vermeintlich Geschädigten Termine vereinbart worden, bei denen zunächst überhöhte Preise gefordert, nach Verhandlung jedoch nur zwischen 200 und 450 Euro pro Teppich gezahlt wurden.

Ob nun ein langwieriger Prozess mit der Anhörung noch lebender Zeugen folgt, wird von der Geständnisbereitschaft der Angeklagten abhängen, deren Anwälte dies zumindest schon angedeutet haben. Der Staatsanwalt lehnte Zugeständnisse vor der Beweisaufnahme ab und verwies auf gesetzlich verbotene Absprachen.

Zwei Sachbearbeiterinnen des Jobcenters sagten aus, dass der 47-jährige Vater und sein 26-jähriger Sohn samt Lebenspartnerin und vier Kindern Sozialleistungen erhalten haben, ohne die Einnahmen aus dem Teppichverkauf anzugeben. Aus diesem Grund seien Überzahlungen in Höhe von 10 000 Euro an den Vater und 14 000 Euro an den Sohn geleistet worden. Als Berechnungsgrundlage habe die Ermittlung der Einnahmen durch die Polizei gedient. Die Beträge sollen zurückgefordert werden.

Die Verteidiger legten Einspruch gegen diese Art der Berechnung ein und reklamierten eine Gewinn- und Verlustrechnung wie bei Selbstständigen üblich. Dadurch könnte sich die Höhe der Überzahlung deutlich reduzieren. Im Übrigen bestreiten die Anwälte, dass in den meisten Fällen überhaupt ein Betrug vorliege, weil große Handelsspannen beim Teppichverkauf üblich seien. Der Prozess wird am 9. Oktober fortgesetzt.

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