Arbeitsgericht: Stadt kassiert Niederlage

Zwei fristlos entlassene Mitarbeiter des Betriebshofes müssen wieder eingestellt werden, urteilt die fünfte Kammer.

Die Verwaltung der Stadt Krefeld muss zwei Mitarbeiter wieder einstellen. Foto: Archiv

Die Verwaltung der Stadt Krefeld muss zwei Mitarbeiter wieder einstellen. Foto: Archiv

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Niederlage für die Stadt vor dem Arbeitsgericht: Die fünfte Kammer urteilte, dass die Verwaltung zwei Mitarbeiter des Betriebshofes wieder einstellen muss. Die beiden waren mit vier weiteren Beschäftigten Anfang März fristlos gekündigt worden. Kurz zuvor förderte eine Prüfung Ungereimtheiten in der Abfallstatistik des Betriebshofes (früher in Oppum, heute auf dem SWK-Gelände angesiedelt) zutage. Rund siebeneinhalb Tonnen Mischschrott waren seit Mitte 2012 verschwunden, ein Erlös nicht verbucht.

Plötzlich fanden sich dann in einer Schublade 900 Euro — ein Betrag, der ziemlich genau dem Wert des verschwundenen Mischschrotts entspricht. Zwei Beteiligte legten sofort die Karten auf den Tisch und räumten ein, dass der Erlös aus den Schrottdiebstählen einer Art „Partykasse“ zugute kommen sollte. Die ehrlichen Zeugen W. und L. wurden nebst Betriebshofleiter Q., dem Meister M. und zwei weiteren Beteiligten am selben Tag fristlos gekündigt.

Im Fall der Mitarbeiter M. und L. stellte die fünfte Kammer des Krefelder Arbeitsgerichtes fest, „dass das Arbeitsverhältnis . . . durch die fristlose Kündigung vom 7. März 2014 nicht beendet wurde“. Die Stadt wurde verurteilt, den Kläger L. „bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Facharbeiter Straßenunterhaltung weiter zu beschäftigen“. Die Stadt muss die Kosten des Rechtsstreits (Streitwert: 10 832,31 Euro) tragen. Gudrun Hahnen-Michanickl, Leiterin des Rechtsreferates, nahm das Urteil des Arbeitsgerichts zur Kenntnis.

Ihr bleibt noch der Weg in die zweite Instanz beim Landesarbeitsgericht. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. Wie die Stadt auf Nachfrage weiter mitteilte, kann L. seinen Dienst wieder aufnehmen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und ausgewertet ist. Mitarbeiter M. nimmt, so die Stadt, am Montag, 2. Juni, seinen Dienst im Betriebshof wieder auf. Im März hatte die Stadtverwaltung auch Anzeige gegen das Sextett bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Deren Ermittlungsauftrag an die Polizei ist allerdings erst am 5. Mai im Präsidium am Nordwall eingegangen. Wegen eines ähnlichen Deliktes waren im Dezember 2009 Mitarbeiter der Müllverbrennungsanlage aufgeflogen. In der Folge war vom Mutterkonzern SWK sogar die Geschäftsführung der Entsorgungsgesellschaft ausgewechselt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort