Gericht Arbeitgeber um 320 000 Euro betrogen

Angeklagter erhält Bewährungsstrafe. Er muss das unterschlagene Geld zurückzahlen.

Symbolbild

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Foto: A. Bischof

Krefeld. Der Staatsanwalt wollte den 41-jährigen Bilanzbuchhalter für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter schicken, der zwischen Februar 2010 und August 2013 in 14 Fällen Firmengelder seines ehemaligen Krefelder Arbeitgebers Cargill auf seine Konten überwies. Die zugehörigen Aufträge hatte er unter Scheinfirmen verbucht. Zu schwer wiege die gewerbsmäßige Untreue von insgesamt 320 000 Euro, zu groß sei die kriminelle Energie, mit der die Tat verschleiert und die Unterschrift des Chefs auf den Kontenanweisungen gefälscht wurde.

Der Angeklagte habe zwar gestanden, zeige Reue und habe bereits 64 000 Euro zurückgezahlt, das sei aber gerade einmal ein Fünftel des Schadens, den er angerichtet habe, argumentierte der Staatsanwalt weiter. „Ein Schuldenausgleich ist nicht käuflich.“

Selbst bei der hohen monatlichen Rückzahlungsrate von 1200 Euro dauere es mehr als 17 Jahre, bis die restlichen Schulden beim ehemaligen Arbeitgeber beglichen sind. Immerhin hat sich dieser auf den Vorschlag der Schuldentilgung eingelassen, wohl wissend, dass er sonst eher nichts zurückbekommen würde.

Mit diesem Argument schlugen der Angeklagte und sein Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung eine Verständigung vor. Der Angeklagte habe den Anteil an seinem Haus bereits an seine Mutter veräußert und den Erlös als Einmalzahlung entrichtet. Das veruntreute Geld habe der Angeklagte ausgegeben.

Nur wenn er mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, könne er auch mit der monatlichen Tilgung der Schulden fortfahren. Im Gefängnis könne er das nicht. Außerdem würde er in diesem Fall wohl seinen Job verlieren.

Das Schöffengericht ließ sich nach reiflichem Überlegen auf den Vorschlag zur Verständigung ein, zog aber die Daumenschrauben für den bisher unbescholtenen Angeklagten an. So setzte es die Bewährungsfrist auf ungewöhnlich lange fünf Jahre fest. Außerdem erhöhte es die angebotenen monatlichen Tilgungsraten um weitere 100 auf 1300 Euro.

Seine Frau habe eine Arbeit aufgenommen und verdiene mit, berichtete der Täter. Um ihr zu gefallen und in seinem Freundeskreis den dort üblichen gehobenen Lebensstandard halten zu können, habe er seine Vertrauensstellung bei seinem Arbeitgeber missbraucht, gestand er, und entschuldigte sich bei seinem Ex-Chef und bei einem Kollegen. Seine Einsicht: „Ich verstehe mich selbst nicht und habe mich ganz allein in diese Lage gebracht.“

Aufgefallen ist der Betrug erst, als Mitarbeiter des Controllings beim Erstellen der Gewinn- und Verlustrechnung eine Differenz zwischen zu zahlender und tatsächlich geleisteter Umsatzsteuer feststellten und eine Detektei beauftragten, die Zahlungswege zu verfolgen.

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