Angeklagter: Nachbarin habe ihn gemartert

Ganz harmlos sei es am Nachmittag des 17. Februar im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses zugegangen, das der Beschuldigte und sein mutmaßliches Opfer bewohnten. Zumindest dann, wenn man den Schilderungen des 56-jährigen Krefelders vor dem Landgericht Glauben schenkt.

Er habe nur zu der 35-jährigen Frau gesagt, dass sie aufhören solle, ihn zu quälen. Sie habe ihm nämlich ständig amouröse Avancen gemacht, habe ihn einmal sogar nur mit Negligé bekleidet danach gefragt, ob er Eier habe. „Ich hatte aber kein Interesse an ihr.“

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lesen sich da allerdings ein wenig anders. Im Zustand der Schuldunfähigkeit soll der Mann die Frau angeschrien, sie mit einem langen Holzstiel gegen die Wand gedrückt und mehrfach kurz mit der Hand gewürgt haben. Außerdem soll er sie zweimal mit dem Stock geschlagen haben. So schilderte es auch die Frau im Zeugenstand. Sie sei mit ihrem zweijährigen Sohn vom Einkaufen zurückgekommen und plötzlich auf ihren Nachbarn im Flur getroffen, der sie unvermittelt angegriffen habe. „Er sagte mir, ich solle ihn nicht mehr heimsuchen.“ Im Nachhinein habe sie viel mehr Angst um ihren kleinen Sohn als um sich selbst gehabt. „Ich hatte immer die Sorge, dass er ihn aus Versehen mit der anderen Seite des Holzstiels trifft.“ Liebes-Angebote ihrerseits habe es auch nie gegeben.

Es sei ein ganz normales nachbarschaftliches Verhältnis gewesen. Gerade anfangs habe man sich noch im Flur gegrüßt, später sei der Beschuldigte allerdings zunehmend schwieriger geworden. Im Haus sei gemutmaßt worden, dass das der Fall sei, weil der Mann Psychopharmaka, die er nehmen musste, um das Jahr 2013 selbstständig absetzte. Als sie einmal die Polizei rief, weil er in seiner Wohnung ein Feuer gemacht hatte, war endgültig Schluss mit der friedlichen Nachbarschaft. Aber auch der Beschuldigte sagte, dass er, seit er seine Tabletten nicht mehr nehme, viel bewusster zwischen dem Bewussten und dem Unterbewussten unterscheiden könne.

Seine Nachbarin und Freundinnen von ihr hätten ihn mehrmals im Unterbewussten überfallen und in seiner Wohnung „gemartert“. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass von dem Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Er muss daher nicht in eine geschlossene Psychiatrie. Wegen der Tat kann er allerdings auch nicht verurteilt werden, weil er aufgrund seiner psychischen Situation nicht schuldfähig war. sp

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