Gericht Angeklagter muss für Kopfstoß gegen die Nase 3200 Euro zahlen

Richterin musste Verhandlung zwischenzeitlich unterbrechen.

Symbolbild

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Foto: dpa

Krefeld. Vor dem Krefelder Amtsgericht ist am Mittwoch der 59-jährige S. wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro verurteilt worden. Zusätzlich wurde dem Mann der Führerschein entzogen. Grund für die Strafe war ein Vorfall im Oktober des vergangenen Jahres.

Am 14. Oktober 2014 bog der 59-Jährige mit seinem Pkw in die Hochstadenstraße ab. Dabei kam es in einer 30km/h-Zone fast zur Kollision mit dem 19-jährigen K., der in diesem Moment als Fußgänger die Straße querte. Dieser riss aufgrund des knappen Vorbeifahrens erschrocken die Arme hoch. Diese Reaktion nahm S. nach Ansicht des Gerichts zum Anlass, aus seinem Auto auszusteigen und K. nach seinem Problem zu fragen.

Kurz darauf versetzte S. seinem Opfer einen Kopfstoß gegen die Nase. Daraufhin stieg der 59-Jährige wieder in seinen Wagen und fuhr davon. K. eilte mit blutender Nase nach Hause, von wo aus sein Vater einen Krankenwagen und die Polizei rief. Im Krankenhaus wurde eine Nasenbeinprellung diagnostiziert.

Folgeschäden erlitt der 19-Jährige zwar nicht, jedoch klagte er auch noch zwei Tage später über Schmerzen im Kopfbereich. „Auch das Atmen fiel mir noch etwas schwer“, erklärte S. am Mittwoch. Die Stimmung im Gerichtssaal war da bereits angespannt.

Direkt zu Beginn der Zeugenaussage von S. fühlte sich der 19-Jährige vom Angeklagten und seinem Verteidiger provoziert, was ein Streitgespräch zwischen den einzelnen Parteien zur Folge hatte.

Die Richterin unterbrach die Verhandlung für rund 15 Minuten, bevor es in deutlich ruhigerem Ton weiterging.

Die Aussagen des Angeklagten und des Opfers unterschieden sich vor allem in zwei Punkten. Während der Angeklagte angab, beim Abbiegevorgang von S. beleidigt worden zu sein und aufgrund dessen sein Fahrzeug abgestellt und das Gespräch gesucht zu haben, sagte das Opfer aus, lediglich die Arme aufgrund des Schrecks in die Höhe gerissen zu haben.

Und auch beim Kopfstoß unterschieden sich die Versionen. K. verwies darauf, nach einem Gerangel mit dem Kopf unabsichtlich an den seines Schädel seines Gegenübers gestoßen zu sein.

„Es gab kein Gerangel, nach einem kurzen Gespräch versetzte er mir unvermittelt den Kopfstoß“, sagte S. aus. Die Richterin schenkte den Ausführungen des 19-Jährigen Glauben. Der Angeklagte muss neben der Geldstrafe in den nächsten 18 Monaten auf seinen Führerschein verzichten, da die Tat nach Ansicht der Richterin im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs steht.

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