Schlägerei Schläge nach durchzechter Partynacht

Krefeld · 500-Euro-Strafe für Fausthieb. Verfahren wurde eingestellt.

Angeklagter muss 500-Euro-Strafe für Fausthieb zahlen
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Konflikte, die nach einem Diskobesuch ausbrechen, sind für die Justiz oft nur schwer bis gar nicht aufzuklären. Denn meistens kommt dabei alles zusammen, was Zeugen, aber auch Opfer und Täter, in ihrer Wahrnehmung einschränkt: Alkohol, Dunkelheit und Müdigkeit. So war es auch am frühen Morgen des Tages der deutschen Einheit. Eine Frau war mit ihren beiden Schwestern zum Feiern im Schlachthof. Gegen 5.45 Uhr verließ sie die Diskothek. Dabei traf sie auf einen 25-jährigen Krefelder. Für das, was folgte, musste er sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten.

Laut Anklage soll die Frau einem Mann zur Hilfe gekommen sein, der – vermutlich wegen eines übermäßigen Alkoholkonsums – Probleme gehabt haben soll, einen 20-Euro-Schein in einen Zigarettenautomaten einzuführen. Plötzlich und unvermittelt soll sie daraufhin einen Schlag von hinten gegen den Kopf erhalten haben, so dass sie zu Boden fiel. Am Boden liegend sollen dann der Angeklagte sowie weitere Personen mehrfach auf sie eingetreten haben. Als das passierte, sollen auch die beiden weiteren Frauen eingegriffen haben, um ihrer Schwester zu helfen. Der Angeklagte soll beiden so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie zu Boden gingen.

Vor Gericht ließ der Mann über seinen Verteidiger mitteilen, dass er soviel getrunken habe, dass er sich an das Geschehen nicht mehr erinnern könne. So ging es auch vielen der Zeugen, die gehört wurden. Die Vorwürfe aus der Anklage hätten sich nicht bzw. nur ansatzweise bestätigt, sagte eine Sprecher des Gerichts. Sämtliche Beteiligte seien mehr oder weniger alkoholisiert gewesen. Außerdem seien wohl noch erheblich mehr Personen an dem Geschehen beteiligt gewesen, so dass es auch für die Zeugen recht unübersichtlich war.

Allerdings konnte ein Schlag dem Angeklagten dann doch noch zugeordnet werden. Er muss daher als Wiedergutmachung 500 Euro an eine der drei Schwestern zahlen, ansonsten wurde das Verfahren eingestellt.

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