Krefeld Angeklagter kommt nicht zum Prozess

Vorwurf lautet Betrug und Diebstahl. Der Richter erlässt Haftbefehl.

Krefeld. Gewerbsmäßiger Betrug in fünf Fällen und gewerbsmäßiger Diebstahl in einem Fall werden einem 31-jährigen Krefelder vorgeworfen. Sein Verteidiger erklärte am Dienstag vor dem Schöffengericht, dass gegen seinen Mandanten, der erst gar nicht zum Prozess erschien, schon neue Strafvorwürfe vorliegen. Sobald diese der Staatsanwaltschaft bekannt sind, werden sie möglicherweise noch in der Anklage berücksichtigt. Der Richter erließ am Dienstag einen Haftbefehl.

Im August 2014 soll sich der Angeklagte unter dem Vorwand, eine Probefahrt machen zu wollen, mit dem Kleinkraftrad des Verkäufers im Wert von 850 Euro aus dem Staub gemacht haben. Als „Pfand“ übergab er seine Krankenversicherungskarte. Nach dem gleichen Schema habe er sich in drei Fahrradgeschäften jeweils ein hochwertiges Elektrofahrrad im Wert zwischen 1700 und 2220 Euro für eine Probefahrt aushändigen lassen. Auch dort hinterließ er persönliche Gegenstände als Pfand, unter anderem seinen Personalausweis. Im November 2014 soll der Beschuldigte den Verkäufer eines gebrauchten Elektrofahrrads im Wert von 400 Euro auf vergleichbare Weise getäuscht haben. Außerdem soll er im September des vergangenen Jahres in einem Krefelder Fahrradgeschäft ein Kleinkraftrad im Wert von 1100 Euro gestohlen haben.

Auffällig ist, dass der Täter persönliche Gegenstände zurückgelassen hat, die ihn sofort identifizieren. Ob dieses ungewöhnliche Verhalten seiner Drogenabhängigkeit geschuldet ist oder möglicherweise psychische Ursachen hat, will das Gericht noch ergründen. Zunächst sei keine psychiatrische Begutachtung vorgesehen, sagte der Richter. Der Bewährungshelfer des Angeklagten, der ihm wegen früherer Taten zugeteilt ist, bestätigte vor Gericht, dass sein Schützling wegen seiner Drogenproblematik bereits in mehreren Kliniken in Behandlung war.

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