Prozess Angeklagter fuhr in den Gegenverkehr

Gericht setzte Unterbringung in die Psychiatrie zur Bewährung aus: nicht schuldfähig.

Das Gericht befand den Angeklagten als nicht schuldfähig.

Das Gericht befand den Angeklagten als nicht schuldfähig.

Foto: dpa

Krefeld. „Es sah aus, als ob er getanzt hat.“ So beschrieb ein Zeuge ein Ereignis, das sich an einem späten Juni-Abend des vergangenen Jahres zugetragen hat. Dabei soll sich der 39 Jahre alte Mann, der gestern auf der Anklagebank des Landgerichts saß, auch noch mehrmals gegen den Kopf und den Nacken geschlagen haben.

Auch ein Polizist, der später mit seinen Kollegen hinzugerufen wurde, beschrieb die Situation als „etwas seltsam“. Denn der Mann, der da auf der Straße getanzt hatte, war einige Stunden vorher auf der St. Töniser Straße zwischen St. Tönis und Krefeld mit seinem Auto in den Gegenverkehr gefahren — und das mit einer bedeutend höheren Geschwindigkeit als den erlaubten 70 Stundenkilometern.

Ein Taxifahrer konnte einen Zusammenstoß nur durch ein waghalsiges Ausweichmanöver verhindern. Die Polizei nahm den renitent werdenden Krefelder daraufhin in Gewahrsam und er kam mehrere Tage in stationäre Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die 2. Große Strafkammer hatte am Mittwoch darüber zu entscheiden, wie er zu bestrafen ist. Zum Zeitpunkt der Tat litt er an einer Psychose und war daher laut eines psychiatrischen Gutachters nicht schuldfähig. Seit Mitte 20 habe er eine psychiatrische Erkrankung, so der Gutachter weiter.

Daher hatte das Gericht nur darüber zu entscheiden, ob von dem bisher nicht vorbestraften Angeklagten die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten ausgeht. Das sei solange sicher nicht der Fall, wie er seine Medikamente regelmäßig nehme, so der Gutachter.

Daher setzte die Kammer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung aus, mit der Auflage, dass der Angeklagte seine Medikamente unter medizinischer Aufsicht einnimmt. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

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