Amtsgericht: Bewährungsstrafe wegen Nötigung

36-Jähriger hatte mit einer Pistole zugeschlagen.

Krefeld. "Sie müssen begreifen, dass man in Deutschland nicht einfach mit einer Waffe in der Tasche herumlaufen kann." Das gab der Vorsitzende Richter am Krefelder Amtsgericht, dem 36 Jahre alten Angeklagten Halid Z. aus Köln auf den Weg.

Wegen Nötigung im besonders schweren Fall, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz hatte er dem aus dem Kosovo stammenden Maurer und Fliesenleger zuvor zu 22 Monaten Gefängnis mit einer dreijährigen Bewährungsfrist verurteilt. Im Februar 2008 war es in der damaligen WZ/Sparkassenbaustelle auf der Rheinstraße zu einem filmreifen Überfall von Z. auf seinen Landsmann Lulzim S. (39) aus Solingen gekommen.

Im Grunde ging es um eine vergleichsweise lächerlich Summe von rund 300 Euro. Der stämmige Z. hatte diese Summe von einem Bauvorhaben in Solingen, wo er 2007 für S. gearbeitet hatte, aus seiner Sicht noch zu bekommen. S. bestritt dies mit dem Verweis auf Mängel in der Arbeit von Halid Z.

Als sie sich nach einem Jahr in Krefeld auf der Großbaustelle wieder trafen, gingen bei Z. alle Lichter an. Mit einer Pistole in der Tasche näherte er sich dem Arbeitsplatz von Lulzim S. Es muss zu einem heftigen Wortwechsel auf albanisch gekommen sein, bei dem sich beide wohl wüst beschimpften und beleidigten.

Im Verlauf der Auseinandersetzung zog Halid Z. seine Waffe und schlug damit mehrfach auf den Kopf seines Landsmannes ein. Mit mehreren Platzwunden und einer Gehirnerschütterung musste das Opfer in ein Krankenhaus gebracht werden.

Der Verteidiger des Angeklagten versuchte, ihn als zur Tatzeit als nicht schuldfähig darzustellen. Das Gericht nahm ihm das nicht ab, sah dessen Geständnis für den Überfall aber als strafmildernd an.

Halid Z. im Saal 103 am Nordwall: "Ich entschuldige mich hier an dieser Stelle noch Mal. Ich bereue meine Tat zutiefst." LulzimS. leidet noch heute psychisch unter den Folgen des Überfalls. Er war mehrere Monate in psychiatrischer Behandlung und ist heute Frührentner. Er leidet an Gedächtnisschwund, Konzentrationsproblemen und Schlaflosigkeit. Halid Z., der von Hartz IV lebt, muss ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro bezahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort