Ärztin muss 7500 Euro zahlen

Der zuckerkranke Armin M. war 2008 im Krankenhaus Maria-Hilf gestorben. Zwei Mediziner standen deshalb jetzt vor Gericht.

Krefeld. Es ist die Angst eines jeden Patienten und Angehörigen: die falsche Behandlung durch einen Arzt. Tragische Konsequenzen hatte so ein Behandlungsfehler in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2008. Im Krankenhaus Maria-Hilf starb der erst zehn Stunden zuvor eingelieferte Armin M.

Der zuckerkranke 47-Jährige fiel durch seinen extrem erhöhten Blutzucker in ein Koma und erlag mit einem Hirn- und Lungenödem einem "zentralen Regulationsversagen".

Gestern mussten sich die zwei diensthabenden Assistenzärzte des Krankenhauses wegen fahrlässiger Tötung vor dem Schöffengericht verantworten. Der Arzt wurde freigesprochen, die Ärztin zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt also zu 7500 Euro, verurteilt.

Die Mutter des Mannes, die als Nebenklägerin auftrat, spricht von einer "gerechten Strafe". Auch heute belastet sie der Tod ihres Sohnes, den die gelernte Krankenschwester 24 Jahre lang zu Hause gepflegt hatte, schwer.

Der Mann war nach einem Motorradunfall querschnittsgelähmt und geistig behindert. Die Mutter hatte ihn ins Alexianer-Krankenhaus eingeliefert, weil sie ihn wegen einer eigenen Hüft-OP nicht mehr pflegen konnte. Nach nur zwei Tagen hatte sich sein Allgemeinzustand soweit verschlechtert, dass das psychiatrische Krankenhaus den Patienten in das Maria-Hilf überwies.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals diensthabenden Aufnahmearzt heute vor, dass er den durch seine Zuckerkrankheit ausgetrockneten Armin M. direkt auf die Intensivstation und nicht auf eine normale Station hätte schicken müssen. Ein medizinischer Gutachter konnte den 32-Jährigen aber entlasten. Als der Patient in seiner Obhut war, sei der Zustand noch nicht derart kritisch gewesen.

Erst als Armin M. auf der Station lag und sich sein Blutzucker trotz der Gabe von Insulin weit über den gesunden Werten befand, hätte die nun zuständige Ärztin anders handeln und ihm das Medikament direkt in die Venen spritzen müssen. Problem war vor allem, dass sie sich auf einen Schnelltest verlassen hatte und die Werte nicht im Labor nachprüfen ließ. Denn die Testgeräte sind bei einem zu hohen Messwert nicht mehr genau genug.

So habe sie gar nicht feststellen können, wie sich der Blutzuckerwert von Armin M. verändert habe, sagte der Gutachter. Wegen vieler anderer Patienten konnte die Ärztin nur etwa alle zwei Stunden nach dem Mann sehen. Um kurz vor 2 Uhr fand ihn die Stationsschwester tot in seinem Krankenbett.

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