Grundsteuerbescheid Ärger um Mahngebühren

Weil Werner Simons den Bescheid zur Grundsteuerabgabe nicht erhält, soll er draufzahlen.

Grundsteuerbescheid: Ärger um Mahngebühren
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Der Wartebereich vor den Büros im Liegenschaftsamt ist voll. Bis zu 25 Personen hat Werner Simons gezählt. Alle haben das gleiche Problem.

Sie sollen sechs Euro an Mahngebühren bezahlen, weil sie in diesem Jahr die Grundsteuer nicht rechtzeitig überwiesen haben. „In den vergangenen Jahren kam immer ein Bescheid, dann habe ich sofort die Überweisung mit den Abgaben für das ganze Jahr gemacht“, sagt Werner Simons.

Doch weil die Stadt seit diesem Jahr darauf verzichtet, an die Steuerpflichtigen, deren Grundsteuer sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat, entsprechende Bescheide zu verschicken, verpassten viele Krefelder es, die Abgaben rechtzeitig zu entrichten. Die Stadt hatte die Änderung im Januar dieses Jahres öffentlich gemacht, und erklärt, durch das Nicht-Verschicken Kosten für Material und Versand zu sparen. Als Ersatz erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Krefeld. Werner Simons reicht das nicht aus. „Wer guckt denn bitte ins Amtsblatt?“, fragt er und sieht sich in der großen Anzahl an verärgerten Bürgern im Liegenschaftsamt bestätigt. „Die Mitarbeiter dort waren aber alle sehr freundlich und konnten uns sofort weiterhelfen“, erklärt Simons.

Wohl aus Kulanz wurden ihm auch die sechs Euro Mahngebühren erlassen. „Ich habe jetzt ein Lastschriftverfahren einrichten lassen“, sagt er. Bei diesem wird die Grundsteuer auch wieder jährlich abgebucht. „Das war auch neu — seit diesem Jahr wurde die Grundsteuer quartalsweise abgerechnet“, so Simons.

Die Stadt erklärte dazu bereits im Januar, dass die Grundsteuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen sei. Ausnahme: Eine jährliche Fälligkeit wurde beantragt, dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig.

„Das neue Versandverfahren hat zu verstärkten Nachfragen der Steuerpflichtigen geführt. Allerdings handelt es sich dabei nahezu durchgehend um allgemeine Verständnisfragen“, erklärt Stadtsprecherin Angelika Peters auf Nachfrage der WZ.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Grundbesitzabgaben sowie Vordrucke können im Internet abgerufen werden unter:

www.krefeld.de/fb21

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