Gerichtsurteil Abgasskandal - Krefelderin klagt erfolgreich gegen Volkswagen

Krefeld · In Krefeld hat eine Frau erfolgreich gegen den Autohersteller VW geklagt. Das Unternehmen muss ihr Dieselfahrzeug zurücknehmen.

 2015 wurde bekannt, dass VW Abgaswerte manipuliert hat. Seitdem gibt es Klagen gegen das Unternehmen.

2015 wurde bekannt, dass VW Abgaswerte manipuliert hat. Seitdem gibt es Klagen gegen das Unternehmen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das Landgericht Krefeld muss sich inzwischen, wie viele weitere Gerichte auch, um Verfahren von Kunden kümmern, die glauben von der Autoindustrie, insbesondere von VW, geprellt worden zu sein.

Im Januar gab es wieder ein Urteil, nach welchem eine Frau ihren gebrauchten Golf VI zurückgeben kann und den Kaufpreis erstattet erhält. Das teilt die Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich mit, die die VW-Fahrerin vertreten hat. „Eine Nutzungsentschädigung hat sich die Halterin zwar anrechnen zu lassen. Jedoch liegt der dadurch erzielte Betrag in der Regel über dem, den der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Dieselfahrzeuge hergibt“, so die Rechtsanwälte in einer Pressemitteilung. Das heißt, dass das Autohaus die Kaufpreisforderung mit den gefahrenen Kilometern, die den Wert des Autos mindern, gegenrechnen kann.

Das Gericht gehe in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die manipulierende Motorsoftware ein Mitarbeiter bei Volkswagen entweder selbst programmiert oder deren Programmierung veranlasst habe. Ob der Vorstand oder ein sonstiger Organvertreter bei VW die Softwaremanipulation veranlasst habe oder von ihr wusste, sei nach Auffassung der Richter unerheblich. Es erscheine jedenfalls ausgeschlossen, dass ein Dritter Volkswagen die manipulierende Software ohne deren Wissen oder ohne deren Bemerken untergeschoben haben könnte.

Dieses Verhalten des Konzerns beziehungsweise seiner verantwortlichen Akteure sei nach Ansicht des Gerichts als sittenwidrig zu qualifizieren. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der VW-Konzern in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand im Profitinterresse zentrale gesetzliche Vorschriften ausgehebelt und zugleich seine Kunden getäuscht habe.

Das unterdessen durchgeführte Softwareupdate an dem Fahrzeug,  ändere nichts an der Täuschung der Klägerin, befand das Gericht. Diese könne nicht im Nachhinein durch ein Update, welches lediglich die Auswirkungen des Mangels beseitigen kann, rückgängig gemacht werden. „Beim Landgericht Krefeld gab es bereits einige vergleichbare Entscheidungen“, sagte Gerichtssprecher Nils Radtke.

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