Abgabe: Hundehalter müssen zahlen

Die neue Satzung setzt die Steuer kräftig herauf — vor allem für gefährliche Hunde.

Krefeld. In Krefeld brechen harte Zeiten für Herrchen und Frauchen an. Am kommenden Donnerstag legt die Verwaltung dem Finanzausschuss eine neue Hundesteuersatzung vor, in der die Sätze um rund 25 Prozent angehoben werden. Doch damit nicht genug: Krefeld reiht sich in die Reihe der Städte ein, die für sogenannte Kampfhunde einen besonders hohen Steuersatz erheben. Und manche Ermäßigung wird gestrichen. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von rund 400 000 Euro im Jahr.

Als Grund für die Neufassung nennt die Verwaltung eine Vielzahl rechtlicher Veränderungen, die in der neuen Satzung berücksichtigt werden. Und das Ziel der neuen Bestimmungen wird ebenso deutlich formuliert: „Im Vordergrund steht zunächst die ordnungspolitische Zielsetzung der Eindämmung der Hundehaltung im Stadtgebiet.“

Bereits zu Beginn dieses Jahres hatte die Stadt die Hundebesitzer stärker zur Kasse gebeten. Der Satz stieg um rund zehn Prozent — für einen Hund von 92 auf 101,20 Euro. Davor war die Steuer allerdings 1993 zuletzt erhöht worden.

Als neue Sätze schlägt die Verwaltung für einen Hund 125 Euro, für zwei jeweils 150 Euro und für drei jeweils 175 Euro vor. Für gefährliche Hunde (darunter fallen die Tiere, deren Haltung laut Landeshundegesetz eine Erlaubnis erfordert) müssen die Besitzer künftig 680 Euro pro Jahr zahlen, bei mehreren 780 je Hund.

Die Stadt betont, dass man sich mit den neuen Sätzen immer noch unter dem Mittelwert in NRW befinde, allerdings schwanken die Sätze von Stadt zu Stadt sehr stark.

Mit Wirkung der neuen Satzung sollen gleichzeitig auch bestimmte Ermäßigungen wegfallen, so zum Beispiel für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung im Alter erhalten, da die Hundehaltung nicht zur Existenzsicherung gehöre.

Die neue Hundesteuersatzung soll, wenn Ausschüsse und Rat zustimmen, bereits am 1. August in Kraft treten.

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