Justiz 45-Jähriger muss für 18 Monate ins Gefängnis

Der Mann sitzt in Auslieferungshaft, weil er in seiner Heimat noch 16 Jahre in Haft muss.

Justiz: 45-Jähriger muss für 18 Monate ins Gefängnis
Foto: Peter Steffen

Krefeld. 16 Jahre und vier Monate muss ein 45 Jahre alter Mann aus der Türkei noch in seinem Heimatland im Gefängnis verbringen. Außerdem wird er sich dort noch einem Verfahren wegen eines Banküberfalls stellen müssen. Auch dabei könnte eine erhebliche Freiheitsstrafe herauskommen.

Dagegen wirkten die Vorwürfe, wegen derer er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten musste, geradezu harmlos. Am 22. Januar des vergangenen Jahres geriet der Mann in eine Polizeikontrolle in Krefeld. Dabei wurde bei ihm eine Pistole des Kalibers 7,65 Millimeter Browning nebst sieben Patronen und ein gefälschter Ausweis aus Bulgarien gefunden.

Vor Gericht räumte der Mann die Vorwürfe laut Anklage ein. Die Pistole habe er von einem Zocker als Pfand bekommen, der sich Geld bei ihm geliehen hatte. Den Ausweis habe er gebraucht, um seine Identität wegen der Haftstrafe in der Türkei zu verschleiern.

Geholfen hat ihm das nichts. Er sitzt nun in Auslieferungshaft. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Ob die Strafe noch vollstreckt wird, bevor der Angeklagte ausgeliefert wird, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

Im Hinblick auf die langjährige Freiheitsstrafe in der Türkei wollte die Behörde das Verfahren jedenfalls nicht einstellen. Das hatte nämlich der Verteidiger angeregt und auch die Richterin war offen für diesen Vorschlag. Die Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde lehnte das allerdings kategorisch ab.

Das mag auch an den Vorstrafen des Angeklagten gelegen haben. Sechsmal stand er bereits vor Gericht. Unter anderem auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Außerdem saß er wegen schwerer räuberischer Erpressung schon in Deutschland sieben Jahre im Gefängnis.

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