43-Jährige marschiert mit geladener Pistole ins Gericht

Im September wollte eine Krefelderin zum Amtsgericht, mit dabei hatte sie eine halbautomatische Pistole. Jetzt musste sie sich vor Gericht verantworten.

43-Jährige marschiert mit geladener Pistole ins Gericht
Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Mit einer Waffe sollte man nicht ins Flugzeug steigen, aber auch nicht ins Gericht gehen. An beiden Orten gibt es Metalldetektoren, die genau das verhindern sollen. Am 13. September des letzten Jahres wollte eine 43-jährige Krefelderin zum Amtsgericht, um dort ein Aktenzeichen zu erfragen.

Mit dabei hatte sie eine halbautomatische Pistole mit dem Kaliber 6,35mm Browning, darin steckte ein Magazin mit sechs Patronen. Einen Waffenschein hatte sie für die scharfe Waffe allerdings nicht.

Wegen dieses Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sie sich am Mittwoch wieder beim Amtsgericht einfinden. Diesmal allerdings als Angeklagte vor dem Strafrichter. Der verurteilte sie zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldauflage von 1000 Euro.

Der illegale Waffenbesitz war unmittelbar an der Eingangskontrolle des Gerichts aufgefallen. Ein Wachtmeister hatte die Pistole in der Handtasche der Frau entdeckt, als diese durch das Gepäckdurchleuchtungsgerät lief. Daraufhin habe er sie aufgefordert ihre Handtasche zu entleeren. Das tat die Frau auch, allerdings zuerst ohne die Pistole herauszuholen. Dazu bedurfte es einer Extra-Aufforderung. Die Waffe wurde daraufhin in Gewahrsam genommen. In der Verhandlung sagte die Frau, dass sie an dem Tag ganz vergessen hatte, dass sie die Pistole dabei hatte.

Sie will auch nicht gewusst haben, dass es sich um eine echte, scharfe Waffe gehandelt habe. Sie habe das Schießeisen auf einem Mönchengladbacher Trödelmarkt erstanden und seitdem immer dabei. Die sei zum Selbstschutz gewesen, da sie privat belästigt worden sei.

Die Verteidigung hatte wegen der Unwissenheit einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe. Derzeit ist noch nicht klar, ob eine der beiden Seiten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.

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