Justiz : 4200 Euro Strafe für Krefelder Katzen-Quäler
Ein 72-Jähriger ließ seine Katzen leiden - sah das aber nicht als Tierquälerei. Und war sogar wütend, dass einige Tiere eingeschläfert werden mussten.
Krefeld. „Hier ist eine Katze mit nur einem halben Gesicht.“ Das habe ihr eine Anruferin im Mai 2014 gesagt, erzählte eine Mitarbeiterin des Katzenschutzbundes Krefeld am Montag vor dem Amtsgericht. Dort muss sich ein 72-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
Nach dem Anruf fuhren Tierschützer zum Betriebsgelände des Angeklagten und fingen mit seinem Einverständnis fünf Katzen ein, um sie zum Tierarzt zu bringen. Auch das Tier mit dem „halben Gesicht“. Diese Katze war vermutlich von einem Auto angefahren worden, hatte ihr linkes Auge und einen Teil der Nase verloren, Schädelbrüche und eine Unterkieferfraktur. Die Verletzungen hatten sich entzündet und bereiteten dem Tier erhebliche Schmerzen. Es wurde vom Tierarzt eingeschläfert.
Das Vorenthalten der tierärztlichen Behandlung war der Vorwurf an den Angeklagten. Juristisch heißt das: Quälerische Misshandlung von Tieren durch Unterlassen. Eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 4200 Euro, lautete am Ende das Urteil.