41 Sex-Arbeiter haben sich bei der Stadt angemeldet

Seit dem 1. Juli gilt das neue Schutzgesetz für Prostituierte. Im Gesundheitsamt lassen sich immer mehr Frauen beraten. Stadt ist zufrieden.

Krefeld. Die Skepsis vor der Einführung des neuen Prostitutionsschutzgesetzes war groß. Ob sich die Akteure aus einem oftmals nebulösen Milieu ganz offen bei der Stadt melden würden, um gesundheitliche Beratungsgespräche zu führen und sich einen Prostituierten-Pass ausstellen zu lassen? Die Antwort von Harriet Fischer vom Fachbereich Gesundheit verblüfft. Bereits 41 (darunter auch zwei Männer) von geschätzten 100 Sex-Arbeitern in Krefeld haben ihre Arbeit bei der Stadt angemeldet und sich dem gesundheitlichen Beratungsgespräch bei der Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes unterzogen.

41 Sex-Arbeiter haben sich bei der Stadt angemeldet
Foto: Steffen Hoss

Für weitere Fragen sowie die Kontaktaufnahme steht ihr dazu eine Mitarbeiterin des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) zur Seite. „Wir arbeiten Hand in Hand“, sagt Fischer. Andere Kommunen seien längst noch nicht so weit, heißt es in dem von der Verwaltung zu diesem Thema anberaumten Bilanzgespräch.

„Bei uns kommen viele Themen auf den Tisch. Wenn die Frauen es wünschen, hilft auch eine Dolmetscherin bei der Verständigung“, erklärt Fischer. Ob Aufklärung über die seit 1. Juli geltende Kondompflicht, Hilfen bei der Gewerbeanmeldung oder auch beispielsweise bei Schulden oder Zwang: Stadt und SkF versuchen, mit ihrem großen Netzwerken bei jeglichen Anliegen zu helfen. „Auch zum Ausstieg aus der Szene“, sagt Tanja Himer. Denn das Gros der Frauen — gerade aus Osteuropa — werde immer noch unter Vortäuschung falscher Erwartungen nach Deutschland gelockt.

Eine halbe Stelle hat die Verwaltung dem Fachbereich Gesundheit auf Dauer für die Beratung der Prostituierten zugestanden. Kostenpunkt: 35 000 Euro. „Wir sehen den Bedarf zur Beratung auch abseits der Gesetzesvorlage“, erklärt Dezernent Thomas Visser. So sei für über 21-Jährige eine jährliche Teilnahme an den Gesundheitsgesprächen, für unter 21-Jährige sogar eine halbjährliche Teilnahme Pflicht. Um ihre Teilnahme an der Gesundheitsberatung und die behördliche Anmeldung nachweisen zu können, müssen sich Sex-Arbeiter seit dem 1. Juli ausweisen. Für den Ausweis gilt, dass auch ein „Aliasname“ zum Schutz der Privatsphäre eingetragen werden darf. Ganz klar: Die neuen Vorgaben haben Stadt und SkF ihre Arbeit ein Stück weit erleichtert. „Und auch die, die zu uns kommen, sind froh, dass es endlich strukturiertere Abläufe gibt“, so Fischer.

Ganz und gar nicht froh war man von Seiten der Gesundheitsbehörde mit der Ausweitung des Speerbezirks im Bereich der Ritterstraße. „Wie da über Menschen gesprochen wurde, die man einfach verschieben kann, das war abfällig“, erklärt Thomas Visser, der auch berichtete, dass sich der Straßenstrich zum Großmarkt hin verlagert habe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort