4000 Euro Geldstrafe für küssenden Fahrlehrer

Vorwurf der Vergewaltigung war nicht nachzuweisen.

Krefeld. Wegen "tätlicher Beleidigung" ist ein 51 Jahre alter und nicht vorbestrafter Fahrlehrer aus Krefeld am Donnerstag zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er muss 80 Tagessätze zu 50 Euro zahlen. Das Schöffengericht ahndete damit einen Übergriff von Mai 2007.

Damals, so sein Geständnis, war er einer jungen Fahrschülerin, die kurz vor der Prüfung stand, zu nahe getreten und hatte sie gegen deren Willen an den Po gefasst und geküsst. Schlimmer wog jedoch der Vorwurf, er habe ein halbes Jahr vorher, im Dezember 2006, ebenfalls eine Fahrschülerin im Keller der Fahrschule geküsst und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Das Gericht schaltete daraufhin eine Psychologin ein, um die Glaubhaftigkeit und Aussagezuverlässigkeit der jungen Frau beurteilen zu lassen. Jetzt im Prozess, an dem die junge Frau als Nebenklägerin teilnahm, teilte die Gutachterin ihre Eindrücke mit. Sie konnte die Aussagen der jungen Frau, es habe keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, nicht mit hinreichender Sicherheit erhärten.

Nach ihrer Meinung seien die Mindestanforderungen über die Aussagen nicht erfüllt. Also sprach sie sich für die Unschuldsvermutung aus. Das Gericht übernahm die Empfehlung und sprach den Mann daraufhin in dieser Sache frei.

Doch bei der Urteilsverkündung warf der Vorsitzende Richter dem Fahrlehrer ein höchst unprofessionelles Verhalten vor und ermahnte ihn, die Schüler-Lehrer-Situation zu beachten. Der jungen Frau gegenüber, die sehr still der Verhandlung folgte, sprach der Richter davon, dass man eben eine eventuelle Gewalt nicht mit der erforderlichen Sicherheit habe feststellen könne und man von Gesetzes wegen an diese Unschuldsvermutung gebunden sei.

Zum Schluss sagte der Richter in Richtung des Bestraften, er möge sich von der "roten Karte", die man ihm heute gezeigt habe, in Zukunft beeinflussen lassen.

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