Prozess Bewährungsstrafe für Drohanruf

Krefelder · Gericht berücksichtigt Reue des 28-jährigen Täters.

 Das Gerichtsurteil hat auch die Schadenswiedergutmachung des Angeklagten berücksichtigt.

Das Gerichtsurteil hat auch die Schadenswiedergutmachung des Angeklagten berücksichtigt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Wenn man am späten Abend angerufen und damit gedroht wird, dass die eigene Ehefrau umgebracht wird, sollte man nicht 1000 Euro bezahlen, ist das einigermaßen bedrohlich. Seltsam ist es dann, wenn man gar keine Ehefrau hat. So ist es einem Krefelder Anfang November 2017 passiert. Da es davon mehrere Anrufe auf sein Mobiltelefon gab, habe er sich trotzdem bedroht gefühlt, sagte der Mann im Prozess gegen den Anrufer, einen 28-jähriger Krefelder. Der hatte die Tat vor dem Schöffengericht eingeräumt. „Mein Mandant befand sich zu dieser Zeit in einem psychischen Tief“, sagte sein Verteidiger Jörg Hintzen. Der Angeklagte habe wahllos Telefonnummern herausgesucht und die Angerufenen bedroht.

Die Anrufe waren allerdings noch der harmloseste Vorwurf. Anfang Oktober 2017 hat er einen Taxifahrer nach der Fahrt dessen Handy und Geldbörse geraubt. Er hatte am Ende einer Fahrt vorgegeben, dass er ein Handy benötige, um mit seiner Schwester die Bezahlung der Reisekosten zu klären. Als er das Telefon in der Hand hatte, griff er nach der Geldbörse und versetzte dem Taxifahrer einen Schlag gegen den Kopf, wodurch dieser eine Schädelprellung erlitt.

Einen Handydiebstahl gab es auch noch am 23. September 2017. Da hatte er eine Frau im Schönhausenpark um ihr Mobiltelefon gebeten, um seine Mutter anzurufen. Statt das Handy zurück zu geben, flüchtete er allerdings auf seinem Fahrrad. Auch diese beiden Taten räumte er vor Gericht rückstandslos ein. Zumindest beim Angerufenen und der Frau, deren Handy er gestohlen hat, entschuldigte er sich. Der Taxifahrer erschien nicht zum Prozess. Der Frau übergab er noch im Gerichtssaal 150 Euro, den Wert ihres Handys. Auch mit dem Taxifahrer hatte er sich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs geeinigt, dass er ihm den Schaden ersetzt und außerdem Schmerzensgeld in Raten von 75 Euro zahlt.

Das Gericht verurteilte  den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Es hatte dabei insbesondere das Geständnis, die Reue und die Schadenswiedergutmachung positiv für den Angeklagten berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre gefordert, die Verteidigung ein Jahr und vier Monate.

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