Gericht 25-jähriger Krefelder bestreitet Biss

Krefeld · Er soll zwei ehemaligen Freundinnen aufgelauert und sie verpügelt haben.

 Vor Gericht räumte der Angeklagte einige Taten ein, aber nicht alle.

Vor Gericht räumte der Angeklagte einige Taten ein, aber nicht alle.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Von Juni bis November 2017 soll ein heute 25-jähriger Mann immer wieder die Polizei beschäftigt haben. Regelmäßig soll er auf seine Lebensgefährtinnen losgegangen sein und sie bedroht haben. Dafür muss er sich seit Montag vor dem Schöffengericht verantworten. Die Wut des Mannes soll zuerst eine Lebensgefährtin getroffen haben und danach ihre Nachfolgerin.

Der erste Vorfall soll sich am 18. Juni ereignet haben. In der Wohnung einer jungen Frau an der Klever Straße soll der Angeklagte mit ihr in Streit geraten sein. Er habe sie gewürgt, geschlagen, sie gefesselt und schließlich versucht, sie zu vergewaltigen. Nur zwei Tage später soll er die Frau ein weiteres Mal angegriffen und sogar mit einem Besenstiel geschlagen haben. Im Juli habe er seiner damals wohl schon ehemaligen Freundin im Supermarkt und vor ihrer Haustür aufgelauert und sie mit dem Tode bedroht. Dabei missachtete er einen Gerichtsbeschluss, der bereits gegen ihn erwirkt wurde und ihm verboten hatte, sich der Frau oder ihrer Wohnung zu nähern.

Im November soll es dann ähnlich gewalttätige Auseinandersetzungen mit der neuen Freundin gegeben haben. Jeweils nach einem Streit soll er auch diese Frau gewürgt, geschlagen und sogar gebissen haben. Bei einer Gelegenheit konnte das Opfer auf den Flur fliehen. Als dort ein Nachbar helfend eingreifen wollte, soll er vom Angeklagten eine so heftige Kopfnuss erhalten haben, dass das Opfer zu Boden ging.

Vor Gericht räumte der 25-Jährige einige der Taten ein, andere nicht. Insbesondere die Vergewaltigung, die wohl am schwersten wiegen dürfte, stritt er ab. Auch wollte er niemanden gebissen haben. Ihre Mandantin sei am Schulterblatt gebissen worden, sagte die Nebenklagevertreterin. „Da kann man sich aber nicht selbst beißen“, meinte sie auf die Mutmaßung des Angeklagten, dass sich die Frau die Verletzung womöglich selbst zugefügt hat. Der Prozess soll fortgesetzt werden.

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