Haftstrafe 15-Jährige in Prostitution gezwungen - „Loverboy“ in Krefeld verurteilt

Krefeld · Er hat einer 15-Jährigen Drogen gegeben und sie als Prostituierte arbeiten lassen: Ein „Loverboy“ aus Krefeld muss in Haft. Er bestritt die Taten bis zuletzt.

15-Jährige in Prostitution gezwungen - Loverboy in Krefeld verurteilt
Foto: dpa/Alexander Körner

Alles sei ganz freiwillig gewesen, hatte ein 34-jähriger Krefelder vor dem Gericht gesagt. Ganz freiwillig habe sich ein 15-jähriges Mädchen prostituiert, ihm das Geld aus dieser Tätigkeit gegeben und Drogen genommen. Das glaubte ihm das Jugendschöffengericht allerdings nicht. Am Freitag wurde der Mann zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Mit angeklagt war eine 41-Jährige. Sie soll den Mann bei seinen Taten unterstützt und dem Mädchen ebenfalls Drogen gegeben haben. Zumindest die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige hatte die Frau im Prozess zugegeben. Sie kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Zusätzlich unterhielt der Mann eine weitere Beziehung zu einer Frau, die er ebenfalls für sich auf den Strich schickte. Bereits im Vorfeld des Verfahrens hatte die Frau allerdings ausgesagt, dass sie sich freiwillig prostituiere. Das nahmen ihr die Ermittlungsbehörden aber nicht ab. Denn ihr eingenommenes Geld soll sie dem arbeitslosen Angeklagten habe geben müssen. Vor Gericht bestritt sie das noch einmal. Sie habe ihm zwar Geld gegeben, das sei aber nur Taschengeld zur Haushaltsführung gewesen. Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf Bänder aus einer Telefonüberwachung, die anderes vermuten lassen.

Die Masche des Angeklagten wird allgemein hin als Loverboy-Methode beschrieben. Dabei erschleichen sich Männer gezielt die Zuneigung minderjähriger Mädchen, um sie später auszubeuten und auf den Strich zu schicken.

Genauso wie die Angeklagten stammte die 15-jährige aus Bulgarien. Sie sei gegen ihren Willen mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen und habe wegen der Sprachbarriere keine Kontakte knüpfen können. Stattdessen geriet sie an den Angeklagten und dessen Komplizin, die sie für ihre Zwecke missbrauchten. Manchmal tauchte das Mädchen tagelang nicht zuhause auf, öfter hatten sie ihre Eltern als vermisst gemeldet.

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