Krankenhausplan für NRW Die Krankenhauslandschaft wird neu geordnet

DÜSSELDORF · NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) startet sein Vorhaben, Über- und Unterversorgung zu bekämpfen. Mehr Bündelung von Kompetenzen.

 Für die Krankenhäuser in NRW wird es ernst. Im November sollen die Verhandlungen über ihre Spezialisierung beginnen.

Für die Krankenhäuser in NRW wird es ernst. Im November sollen die Verhandlungen über ihre Spezialisierung beginnen.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Als NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die nun beginnende Umsetzung des neuen Krankenhausplans ankündigt, da verknüpft er dies bei seiner Pressekonferenz in Düsseldorf mit einem Versprechen: „Wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet, können die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass das Krankenhaus ausreichend Erfahrung in diesem Bereich hat.“ Eben dieses Versprechen ist einer der Treiber des lange diskutierten neuen Krankenhausplans des Landes, der möglichst nach zwei Jahren abgeschlossen sein soll. Und dann die Krankenhauslandschaft im Land verändert haben wird.

Was ist so schlecht an der derzeitigen Situation?
Ein von Laumann 2019 in Auftrag gegebenes Gutachten hat zwar eine nahezu flächendeckende Versorgung mit stationären Angeboten bestätigt. Aber es wurden für einzelne Regionen und medizinische Fachdisziplinen mal eine Überversorgung, mal eine Unter- oder Fehlversorgung festgestellt. Überversorgung bedeutet angesichts teurer technischer und personeller Ausstattung, dass an anderer Stelle Ressourcen und das ohnehin knappe Personal fehlen. Insbesondere in Ballungszentren komme es zu einer unproduktiven Konkurrenzsituation von Kliniken um Patienten, Geld und Personal. Im ländlichen Bereich gebe es dagegen oftmals kaum entsprechende Angebote für Patienten. Eben dem will der neue Krankenhausplan mit einer Umverteilung der Leistungserbringung in den verschiedenen Regionen entgegenwirken.

Wie viele Krankenhäuser gibt es in NRW?
Nach dem aktuellsten Datenstand waren dies Ende 2020 insgesamt 337. Zehn Jahre vorher hatte die Zahl noch bei 400 gelegen. Laumann sieht darin eine Bestätigung, dass die nun von manchen befürchtete Verringerung der Zahl von Kliniken längst Realität ist. Unternehme man nichts, so werde der Prozess unkoordiniert weiterlaufen. Da sei eine gestaltende Planung der Krankenhauslandschaft besser.

Wie will man denn nun gegensteuern?
Mit einer Leistungs- und Bedarfsorientierung soll eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Damit eines von mehreren Krankenhäusern das gewünschte Versorgungsangebot zugeteilt bekommt, muss dieses die vorgegebenen Qualitätsanforderungen für die gewünschte Leistungsgruppe, also die medizinischen Angebote, erfüllen. Gibt es mehr Bewerber für eine Leistungsgruppe als benötigt werden, wird eine Auswahlentscheidung getroffen und das am besten geeignete Krankenhaus bestimmt.

Heißt das automatisch, dass die Krankenhäuser, auf die die Wahl nicht fällt, schließen müssen?
Dazu heißt es von Seiten des Gesundheitsministeriums: „Eine Krankenhausschließung ist immer eine unternehmerische Entscheidung des Krankenhausträgers und keine der Landeregierung.“

Bedeutet das neue Konzept, dass die Krankenhauslandschaft so ausgedünnt wird, dass für viele eine wohnortnahe Versorgung gefährdet ist? Diese ist schließlich auch mit Blick auf Besuche von Familienmitgliedern und Bekannten des Patienten wichtig.
Nach den Plänen soll für 90 Prozent der Bevölkerung eine Erreichbarkeit des Krankenhauses in 20 Minuten gewährleistet sein. Für hochspezialisierte Leistungen wie etwa Transplantationen müssten aber auch längere Anfahrtswege akzeptiert werden. Das Argument: Einem Patienten helfe es nicht, wenn er zwar im nächstgelegenen Krankenhaus behandelt wird, die dort erbrachte Leistung aber nicht den Qualitätsstandards entspreche, die man mit der neuen Krankenhausplanung sicherstellen will.

Bleibt es denn bei der Wahlfreiheit des Patienten zwischen mehreren Krankenhäusern?
Diese Wahlfreiheit soll bestehen bleiben. Und dabei sollen sich die Patienten darauf verlassen können, dass transparent wird, ob die Kliniken etwa für bestimmte operative Eingriffe die erforderliche Erfahrung, das notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung haben. Schon bisher gibt es die sogenannte „Weisse Liste“ der Bertelsmann-Stiftung mit Qualitätsberichten der Krankenhäuser für das jeweilige Krankheitsbild. Mit den demnächst stärkeren Spezialisierungen soll es für Patienten noch transparenter werden.

Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans?
Am 1. September werden die Krankenhäuser in NRW detailliert über das neue Planungsverfahren informiert. Sechs Wochen später, Mitte Oktober fordern die Bezirksregierungen die Krankenhäuser zu Verhandlungen mit den Krankenkassen über die regionalen Planungskonzepte auf, die dann Mitte November beginnen. Nach sechs Monaten prüfen die Bezirksregierungen, ob und welche Einigungen es regional gibt. Die Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Versorgungsauftrag für welche Leistungsbereiche in der entsprechenden Region bekommt, soll dann durch einen sogenannten Feststellunsbescheid der Landeregierung erfolgen.

Was sagt die Opposition im NRW-Landtag zu den Plänen?
Für die SPD befürchtet deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lisa Kapteinat: „Um die neuen Qualitätskriterien und Anforderungen zu erfüllen, müssen die Kliniken jetzt massiv in einen Umstrukturierungsprozess investieren. Dafür braucht es Geld, das insbesondere kleinere Häuser aber nicht haben und das vom Land auch nicht zur Verfügung gestellt wird.“ Wenn die Krankenhäuser die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllen könnten, drohe ihnen zunächst die Schließung der betroffenen Fachabteilungen. Im schlimmsten Fall müsse dann sogar die ganze Klinik geschlossen werden, wenn diese Fachabteilung besonders wirtschaftlich für das Krankenhaus war. Kapteinats Fazit: „Damit bleibt dieser Krankenhausplan ein Leitfaden zur Schließungen von Kliniken. Ein Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft ist vorprogrammiert.“

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