Viele Betrunkene und Unfälle Kölner Polizei richtet Appell an E-Scooter-Fahrer

Köln · In einer Nacht hat die Kölner Polizei zahlreiche betrunkene E-Scooter-Fahrer gestoppt. Die Behörde richtet nun einen eindringlichen Appell an die Nutzer der E-Roller.

 Die Polizei kontrolliert in Berlin E-Scooter-Fahrer. (Arhcivfoto)

Die Polizei kontrolliert in Berlin E-Scooter-Fahrer. (Arhcivfoto)

Foto: dpa/Paul Zinken

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (20. auf 21. Juli) hat die Kölner Polizei zahlreiche E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Wie die Behörde mitteilt, seien dabei zwei Führerscheine sichergestellt worden. Die Auffälligkeiten im Überblick:

Fall 1: Am Sonntagmorgen, 21. Juli, 0.10 Uhr, sei Polizisten während einer Streifenfahrt auf der Hospeltstraße in Ehrenfeld die unsichere Fahrweise eines E-Scooter-Fahrers aufgefallen. Ein Alkoholtest bei dem Mann habe einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben. Auf Anordnung habe ihm ein Arzt eine Blutprobe entnommen. Die Polizei Köln habe Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr aufgenommen, teilt die Behörde mit.

Fall 2: 15 Minuten später verletzte sich an der Venloer Straße in der Neustadt-Nord die Fahrerin eines E-Scooters bei einem Alleinunfall erheblich. Während sie entlang der Venloer Straße unterwegs war, habe sie die Kontrolle verloren und sei gestürzt. Derzeit bestünden keine Hinweise, die auf Fremdeinwirkung hindeuten würden, so die Polizei Köln am Sonntag. Ein Alkoholtest bei der Fahrerin habe einen Wert von über zwei Promille ergeben. Rettungskräfte brachten die Schwerverletzte in ein Krankenhaus, wo ihr auf Anordnung der Polizisten eine Blutprobe entnommen worden sei. Die Uniformierten hätten ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Fall 3: Um 1.15 Uhr stoppten Polizisten an der Venloer Straße in Ehrenfeld wenige Minuten nacheinander zwei Fahrer von E-Scootern. Beide hätten einen Alkoholtest eingewillgt, deren Werte jeweils bei über 0,6 Promille gelägen hätten, so die Polizei. Auf der Polizeiwache hätten Polizisten mit den beiden Betroffenen erneut Alkoholtests mit einem gerichtsverwertbaren Messgerät durchgeführt. In beiden Fällen hätten die Messergebnisse bei über 0,5 Promille gelegen. Die Beamten hätten jeweils ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Fall 4: Um 1.30 Uhr hätten Polizisten am Barbarossaplatz den Fahrer eines E-Scooters kontrolliert. Der Verkehrsteilnehmer sei ihnen wegen seiner Fahrweise aufgefallen. Da eine zu hohe Alkoholisierung vorgelegen hätte, hätten die Beamten den Mann zur Polizeiwache gebracht. Dort habe ihm ein Arzt auf Anordnung eine Blutprobe entnommen. Den Führerschein des Beschuldigten hätten die Polizisten sichergestellt und ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Fall 5: Bei einem Verkehrsunfall um 2 Uhr an der Luxemburger Straße ist der Fahrer eines E-Scooters schwer verletzt worden. Nach ersten Ermittlungen sei der alkoholisierte Mann auf seinem Roller auf der Fahrbahn der Luxemburger Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts unterwegs gewesen. Der Fahrer sei mit einem Taxi kollidiert und habe sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Ermittlungen an der Unfallstelle und erste Auswertungen der Spurenlage hätten Hinweise ergeben, dass der Rollerfahrer entgegengesetzt zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs gewesen sein könnte. Ein Alkoholtest bei dem Verletzten habe einen Wert von mehr als 1,8 Promille ergeben. Nun würden Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und der Gefährdung des Straßenverkehrs laufen. Die Polizisten hätten den Führerschein des Alkoholisierten sichergestellt.

Fall 6: Um 2.05 Uhr stoppten Polizisten an der Aachener Straße / Maarweg einen E-Scooter-Fahrer. Bei seiner Kontrolle sei den Beamten Alkoholgeruch aufgefallen. Ein Test habe einen Wert von mehr als 0,6 Promille ergeben. Die Uniformierten hätten den Mann zur Polizeiwache gebracht und dort mit einem gerichtsverwertbaren Messgerät einen weiteren Test durchgeführt. Das stationäre Atemalkoholmessgerät habe das Ergebnis des Vortests bestätigt. Die Beamten hätten gegen den Betroffenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Angesichts der Vorfälle richtet die Polizei Köln einen Appell an die Nutzer der E-Scooter:

  • Bei der Fahrt mit E-Scootern gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrt unter Alkohol- und /oder Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
  • E-Scooter sind keine Spielzeuge! Machen Sie sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut. Üben Sie das Fahren bevor Sie die motorisierten Roller im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres und gutes Gefühl im Umgang mit dem motorisierten Fahrzeug haben.
  • Gehwege sind tabu! Nutzen Sie die vorgeschriebenen Radwege. Wenn kein Radweg vorhanden ist, nutzen Sie die Fahrbahn.
  • Tragen Sie zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und Protektoren, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Fahren Sie zudem umsichtig und vorsichtig!
(red)
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