Hambacher Forst : Räumung von Baumhaus ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen ersten Eilantrag gegen die Räumungsaktion im Hambacher Forst abgelehnt. Die mündliche Verfügung der Stadt Kerpen gegenüber einem Bewohner auf Räumung und Nutzungsuntersagung seines Baumhauses sei rechtmäßig, entschied das Gericht am Donnerstag.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sei abgelehnt.
Die Stadt Kerpen hatte die weitere Nutzung der Baumhäuser im Hambacher Wald auf Weisung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zuvor untersagt und dies mit mangelndem Brandschutz begründet. Dagegen wehrten sich mehrere Bewohner der Baumhäuser mit Eilanträgen vor Gericht.
Der Kläger im vorliegenden Fall gab laut Gericht an, er bewohne sein Baumhaus bereits seit sechs Monaten - es sei sein Lebensmittelpunkt, und durch die Räumung werde er obdachlos. Die gesetzte Räumungsfrist von 30 Minuten sei zu kurz bemessen gewesen.