Hambacher Forst Räumung von Baumhaus ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen ersten Eilantrag gegen die Räumungsaktion im Hambacher Forst abgelehnt. Die mündliche Verfügung der Stadt Kerpen gegenüber einem Bewohner auf Räumung und Nutzungsuntersagung seines Baumhauses sei rechtmäßig, entschied das Gericht am Donnerstag.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sei abgelehnt.

Die Stadt Kerpen hatte die weitere Nutzung der Baumhäuser im Hambacher Wald auf Weisung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zuvor untersagt und dies mit mangelndem Brandschutz begründet. Dagegen wehrten sich mehrere Bewohner der Baumhäuser mit Eilanträgen vor Gericht.

Der Kläger im vorliegenden Fall gab laut Gericht an, er bewohne sein Baumhaus bereits seit sechs Monaten - es sei sein Lebensmittelpunkt, und durch die Räumung werde er obdachlos. Die gesetzte Räumungsfrist von 30 Minuten sei zu kurz bemessen gewesen.

Das Gericht entschied aber, ein Einschreiten sei zur Gefahrenabwehr für den Bewohner selbst und wegen Waldbrandgefahr gerechtfertigt. Die kurze Räumungsfrist sei insbesondere mit Blick auf eine zu befürchtende weiteren Eskalation der Lage nicht zu beanstanden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Insgesamt sollen in dem Wald mehr als 50 Baumhäuser zwangsgeräumt werden. Die Polizei begann am Donnerstag zunächst mit der Räumung von Barrikaden.

Der Hambacher Forst war in den vergangenen Monaten zum Symbol für den Kampf von Umweltschützern gegen Kohleverstromung geworden: Der RWE-Konzern will dort ab Mitte Oktober hundert Hektar Wald für die Vergrößerung des Tagebaus roden.

cfm/ju

(AFP)
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