Prozess in Köln Richter twittert Witz - Angeklagter stellt Befangenheitsantrag

Köln · Ein über Twitter verbreiteter Witz hat in einem Kölner Prozess zu einem Befangenheitsantrag gegen den Richter geführt. Auslöser für den kuriosen Vorgang war nach Angaben des Landgerichts ein Tweet, den der Jurist auf seinem privaten Twitter-Account geteilt hatte.

 Weil ein Richter einen Witz auf Twitter teilte, müssen andere Richter jetzt darüber entscheiden, ob dieser befangen ist.

Weil ein Richter einen Witz auf Twitter teilte, müssen andere Richter jetzt darüber entscheiden, ob dieser befangen ist.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wortlaut demnach: „Was ist der Unterschied zwischen einem toten Hund und einem toten Anwalt auf der Straße? Vor dem Hund ist eine Bremsspur.“ Nach Angaben des Gerichts handelte es sich um den Retweet eines anderen Accounts. Sprich: Der Richter hatte den Text nicht selbst verfasst, aber weiterverbreitet. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete über den Fall.

Der Tweet führte zu massivem Gegenwind. Einer der Angeklagten stellte einen Befangenheitsantrag, wie eine Sprecherin am Montag sagte. Über diesen mussten wiederum andere Richter befinden. Nach Angaben des Gerichts kamen sie aber zu dem Schluss, dass sich der Kollege nicht grundsätzlich abwertend gegen Anwälte geäußert hatte.

Im Ursprungstweet sei auch eine gewisse ironische Distanz zu erkennen gewesen, sagte die Sprecherin - er stamme selbst von einer Anwältin. Der Richter wiederum habe sich in einer dienstlichen Stellungnahme von dem Witz distanziert. Dabei habe er auch seinen „Respekt“ vor Rechtsanwälten als Organ der Rechtspflege zum Ausdruck gebracht.

Der Befangenheitsantrag wurde schließlich abgelehnt. Der Prozess ging den Angaben zufolge bereits am Freitag zu Ende.

(dpa)
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