Corona im Kreis Viersen Ab Samstag gilt die Maskenpflicht

Kempen/Kreis Viersen · Da sich die Corona-Pandemie auch im Kreis Viersen weiter ausbreitet, werden die Regeln verschärft.

 So wie hier von den drei Fußgängerinnen auf der Engerstraße muss ab sofort in der ganzen Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

So wie hier von den drei Fußgängerinnen auf der Engerstraße muss ab sofort in der ganzen Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

. Der künftige Kempener Bürgermeister Christoph Dellmans, bisher noch Pressesprecher der Stadt, hatte es am Donnerstag schon kommen sehen: „Ich gehe davon aus, dass eine Mund-Nasen-Beckung in der Innenstadt getragen werden muss“, hatte er im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt. Und tatsächlich ist es nach einer Verfügung der Kreisverwaltung ab Samstag, 24. Oktober, soweit – in Kempen sowie in sechs weiteren Städten und Gemeinden. Grund für die Maßnahme: Der Kreis Viersen hat die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten, die Inzidenz war am Donnerstag auf 46  gestiegen. Somit gelten weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

▶ Bis zu zehn Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Mehr Personen dürfen es nur dann werden, wenn sie nah verwandt sind (Verwandtschaft in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner und Geschwister) oder wenn sie aus zwei Haushalten stammen (dies gilt auch für Gastronomie und Hotellerie).

▶ Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1000 Personen sind unzulässig.

▶ An „Festen aus herausragendem Anlass“ außerhalb einer Wohnung – etwa Hochzeiten – dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

 In der Innenstadt von Kempen gilt ab sofort eine Maskenpflicht. Betroffen ist der komplette Bereich innerhalb der Ringe. In St. Tönis gilt die Maskenpflicht für die Hochstraße, Rathausplatz und Wirichs Jätzke.

In der Innenstadt von Kempen gilt ab sofort eine Maskenpflicht. Betroffen ist der komplette Bereich innerhalb der Ringe. In St. Tönis gilt die Maskenpflicht für die Hochstraße, Rathausplatz und Wirichs Jätzke.

Foto: WZ/Stadt Kempen

▶ Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

▶ Die Maskenpflicht gilt ebenfalls in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.  Neben der Innenstadt von Kempen sind davon betroffen: Tönisvorst (St.Tönis: Hochstraße – Rathausplatz – Wirichs-Jätzke; Vorst: Markt), Teile von Brüggen (freitags, 14 Uhr, bis sonntags, 19 Uhr), Nettetal (Ludbach-Passage, Lobberich),  Viersen (Hauptstraße, Bahnhofstraße, Rathausgasse) sowie Teile von Schwalmtal und Niederkrüchten  – hier vor allem freitags bis sonntags sowie an Feiertagen in der Zeit von 10 bis 19 Uhr auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen im Uferbereich des Hariksees.

In Kempen ist die komplette Innenstadt innerhalb der Ringe von der Maskenpflicht erfasst (siehe Lageplan). Laut Dellmans werde das Personal des Ordnungsamtes nun aufgestockt, um bessere Kontrollen möglich zu machen. Dazu werde auch der Personalrat eingeschaltet. Innerhalb der Verwaltung sei ein Wechsel auf freiwilliger Basis möglich.

Geldstrafen soll es bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Kempen vorerst nicht geben: „Wir werden erst einmal ermahnen.“ Darüber hinaus erklärt der zuküftige Kempener Bürgermeister: „Wir empfehlen ausdrücklich auch überall da, wo keine Maskenpflicht besteht, eine solche zu tragen. Vor allem im Umfeld der Schulen.“

Gefährdungsstufe 2
steht unmittelbar bevor

Die Regeln gelten solange, bis der Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz den Wert 50 erreicht hat. Dann wird die Gefährdungsstufe 2 gelten – was unmittelbar bevorsteht: Schon am Freitag meldete das Kreisgesundheitsamt 60 Neuinfektionen und einen Anstieg des Inzidenzwertes ebenfalls auf 60. Grundlage für das Ausrufen der Gefährdungsstufe 2 ist aber der Wert, den das Landeszentrum für Gesundheit jeweils um 0 Uhr ausweist. Der Wert „50“ wird offiziell somit erst am Samstag um 0 Uhr überschritten.

Im Anschluss erlässt der Kreis Viersen die entsprechende Allgemeinverfügung und veröffentlicht diese im Amtsblatt – frühestens am Montagvormittag. Einen Tag später gelten die weitergehenden Regelungen – also ab Dienstag, 27. Oktober, 0 Uhr. Diese sehen  weitere Kontaktbeschränkungen (etwa für Hochzeiten und ähnliche Feste maximal zehn Gäste, für Veranstaltungen maximal 100 Besucher) sowie Sperrstunden in der Gastronomie zwischen 23 und 6 Uhr vor. In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände dann nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Aktuell gelten 191 Personen im Kreis Viersen als infiziert und 1136 als genesen. 37 sind verstorben. 504 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolierung. Ein knappes Dutzend Corona-Patienten ist in Krankenhäusern untergebracht. Bei zwei Personen unter den Neuinfizierten handelt es sich um Reiserückkehrer aus dem Ausland. Drei weitere gehören zu einer Reisegruppe, die aus Norddeutschland zurückgekehrt ist. Damit erhöht sich die Zahl der posiv Getesteten dieser Reisegruppe auf insgesamt fünf. 17 neu infizierte Menschen waren zuvor Kontaktpersonen einer bereits als infiziert gemeldeten Person.

In Kempen gibt es derzeit 18 positiv auf Corona getestete Personen, in Grefrath sechs, in Tönisvorst 14 und in Willich 20.

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