Keine Verletzung des Mieterschutzes nach LEG-Verkauf

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Privatisierung der einst landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft LEG vor zehn Jahren hat aus Sicht der nordrhein-westfälischen Regierung keine Mieterinteressen verletzt. Die sogenannte Sozialcharta, die unter anderem den Kündigungsschutz regelt, sei eingehalten und die Spielräume für Mieterhöhungen oder Wohnungsverkäufe seien „bei weitem nicht ausgeschöpft worden“.

Keine Verletzung des Mieterschutzes nach LEG-Verkauf
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Das bilanzierte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in am Dienstag veröffentlichten Antworten auf Fragen aus der SPD-Landtagsfraktion zum LEG-Wohnungsbestand in verschiedenen NRW-Städten.

Die SPD hatte unter anderem mit Bezug auf Essen, Duisburg und Köln kritisiert, es gebe eine „sich dramatisch zuspitzende Lage auf dem Wohnungsmarkt im Niedrigpreissegment“ und es stelle sich die Frage, „ob die Sozialcharta den Mietern den Schutz geboten hat, der mit ihr versprochen wurde“.

Scharrenbach erklärte, die in der Sozialcharta festgelegten Mieterhöhungsbeschränkungen bezögen sich auf den Gesamtbestand. „Daher können zu Mietsteigerungen in einzelnen Städten oder Regionen keine Angaben gemacht werden, da die LEG nach der Sozialcharta nicht verpflichtet ist, stadt- oder siedlungsbezogene Angaben zu liefern.“

Seit dem Verkauf 2008 seien alle Wohnungen im Eigentum der bestandshaltenden Gesellschaften der LEG-Gruppe geblieben, teilte Scharrenbach mit. Im Falle von Verkäufen müssten die Bindungen der Sozialcharta ohnehin an die neuen Eigentümer weitergegeben werden. Dagegen sei nicht verstoßen worden. Der Immobilienkonzern LEG verfügt derzeit über rund 130 000 Wohnungen in NRW.

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