Keine Finanzierung für Burkinis notwendig

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Steuerzahler müssen nicht die Anschaffung von Burkinis für den Schwimmunterricht islamischer Schülerinnen finanzieren. Das hat Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine AfD-Anfrage bekräftigt.

Eine muslimische Schülerin in einem Burkini. (Symbolfoto)

Eine muslimische Schülerin in einem Burkini. (Symbolfoto)

Foto: Rolf Haid

„Die Beschaffung von Burkinis gehört nicht zu den Aufgaben des Landes“, stellte sie im Einvernehmen mit dem Integrationsministerium fest. Bereits Ende Juni hatte sie erklärt, dass dies vorrangig Sache der Eltern sei, wie bei Schulranzen, Badeanzug und Badehose auch.

Die AfD bezog sich auf eine im vergangenen Monat bekanntgewordene, kontrovers diskutierte Entscheidung des Herner Pestalozzi-Gymnasiums, aus Spendengeldern 20 Burkinis anzuschaffen. Die Landesregierung erhebe keine Daten über Sportkleidung an Schulen und habe daher auch keinen Überblick über weitere Burkini-Bestände, erläuterte Gebauer.

„Aus integrationspolitischer Sicht ist der Schritt des Herner Gymnasiums nicht positiv zu bewerten“, kritisierte die AfD in einer Vorbemerkung zur Anfrage. „Durch die Anschaffung der Burkinis wird der islamischen Kultur in der Institution Schule ein weiteres willkommenes Angebot zur Ausbreitung gemacht. Dabei dienen Burkinis gewiss nicht als Garant für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht.“

Gebauer betonte, auch muslimische Familien müssten sich an die Rechtslage in Deutschland halten: „Die Schulpflicht erstreckt sich auch auf den Schwimmunterricht, daher ist die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich“, hießt es in der Antwort ihres Ministeriums.

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