Kein Grund zu meckern

zu: „Bürger darf nicht vor seinem Haus parken“ WZ vom 27.11.2021

Er ist der zweite Artikel in dieser Woche mit dem Sie sich zum Sprachrohr vermeintlich in irgendeiner Weise zu Unrecht behandelter Bürger machen. Der Bürger im Artikel hat offensichtlich gegen eine Ortssatzung verstoßen. Vermutlich wurde er aufgefordert, den ursprünglichen Zustand des Vorplatzes wieder herzustellen mit Androhung und Vollstreckung eines Ordnungsgeldes, keinesfalls aber, wie im Titel genannt, einer Geldstrafe. 

Auch bei dem in einem Artikel in dieser Woche genannten 77-jährigen, der keine Booster-Impfung erhalten hat, liegt keine unrechte Behandlung vor. Es ist seit Ende des Sommers bekannt, dass frühestens nach sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung erforderlich sein würde. Warum hat sich der Mann nicht, wie Tausende Mitbürger, die bereits zum dritten Mal geimpft wurden, rechtzeitig bei seinem Haus- oder Facharzt um einen Termin bemüht. Solche „Meckerer“ sollte man nicht an prominenter Stelle noch unterstützen.

Rita Grunau, per E-Mail an die Redaktion

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort