Landespolitik Jagdgesetz auch unter Experten ein Streitfall

Düsseldorf · Natur- und Tierschutzverbände kritisieren Regierungsentwurf bei einer Anhörung.

Der Jagdverband bezeichnet den Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz als „gelungen“.

Der Jagdverband bezeichnet den Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz als „gelungen“.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Für Josef Tumbrinck, den Vorsitzenden des Naturschutzbundes (Nabu) NRW, steht fest: Mit dem Anfang September im Kabinett verabschiedeten Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes schlage das Pendel drei Jahre nach Inkrafttreten des rot-grünen Ökologischen Jagdgesetzes wieder in Richtung Jäger aus. Und so werde das nun von Novelle zu Novelle weitergehen, „je nach Regierungskoalition“.

Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Umweltausschuss des Landtags jedenfalls bot am Montag keinen Anlass, von einer Annäherung der Positionen auszugehen.  Norbert Rüße von den Grünen sprach im Anschluss von einem „tierschutzpolitischen Armutszeugnis“ und einem „Kniefall vor der Jäger-Lobby“. Markus Diekhoff (FDP) erklärte dagegen, durch die Gesetzesnovelle werde „die große Expertise der Jägerinnen und Jäger in NRW wieder genutzt und geschützt“.

Auch die geladenen Sachverständigen waren sich in der Bewertung der Streitpunkte uneins. So wird die Wiederzulassung der „Müller-Ente“ vom Landesjagdverband und dem Landesverband der Berufsjäger als sinnvoller Bestandteil der Jagdhundeausbildung begrüßt, während der Tierschutzverband das als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertet. Die Müller-Ente ist eine nach dem Erfinder der Methode benannte Ente, die durch eine Papiermanschette vorübergehend flugunfähig gemacht wird.

Ähnlich sieht es bei der Wiedereinführung der Todfangfalle zur Marderbekämpfung aus. Peer Fiesel vom Tierschutzverband kritisiert auch die geplante Abschwächung des notwendigen Schießleistungsnachweises zu einem Schießübungsnachweis als verdeckten Versuch, dass ältere Jäger trotz Defiziten „im Rennen bleiben“.

Die deutliche Ausweitung der Liste der jagbaren Arten bedeute laut Ralph Müller-Schallenberg, dem Vorsitzenden des Landesjagdverbandes, nicht, „dass die Arten auch bejagt werden“. Oft gebe es teils sogar ganzjährige Schonzeiten. Dafür greife aber die Hegepflicht der Jäger. Unklar ist noch der Umgang mit den Wölfen. „Kein Jäger ist scharf darauf, einen Wolf zu erlegen“, sagt Peter Markett (Landesverband der Berufsjäger). Aber bei 30 Prozent Populationszunahme pro Jahr „wird es früher oder später zur Entnahme  kommen müssen“.

Empörung ruft bei kleineren Jagdverbänden die Gesetzespassage hervor, wonach nur dann ein Verband als Jägervereinigung anerkannt wird, wenn in ihm mindestens 20 Prozent der Jäger in NRW Mitglied sind. Damit, so die Kritik, erhalte der Landesjagdverband quasi ein Alleinvertretungsrecht, obwohl ein Drittel der rund 93 000 Jagdscheininhaber in NRW dort nicht organisiert sei. „Das kommt einem Verbot gleich“, schimpft Hartmut Weigelt vom Ökologischen Jagdverband. Auch der  Landschaftsökologe und Jäger Christian Heute urteilt, diese Regelung sei „undemokratisch“.

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