Corona-Pandemie „Epidemische Lage“ wird in NRW nicht verlängert - Befugnisse laufen aus

Das Pandemie-Gesetz für NRW war und ist umstritten: Es erlaubt der Regierung massive Eingriffe - bis hin zur Beschlagnahme medizinischen Materials. Das ist nun bald vorbei. Die „epidemische Lage“ als Voraussetzung für das Gesetz läuft aus, der Quasi-Notstand wird beendet.

 Die „Epidemische Lage“ wird nicht verlängert.

Die „Epidemische Lage“ wird nicht verlängert.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der nordrhein-westfälische Landtag soll die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ nicht noch einmal verlängern. Darauf haben sich nach dpa-Informationen am Dienstag die Regierungsfraktionen von CDU und FDP verständigt. Damit entfallen ab dem 19. Juni besondere Befugnisse der Regierung.

Der Landtag hatte die „epidemische Lage“ zuletzt bis einschließlich 18. Juni ausgedehnt. Diese Woche stünde im Landtag die nächste Verlängerung an. Dazu soll es laut den Regierungsfraktionen aber nicht kommen. Auch die SPD ist gegen eine Verlängerung.

CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen sagte am Dienstag: „Die Disziplin der Menschen in den vergangenen Monaten, der große Impffortschritt und die umfangreichen Testungen haben das Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich und nachhaltig zurückgedrängt.“ Schritt für Schritt könnten nun „Grundrechtseingriffe zurückgenommen werden.“ Löttgen ergänzte: „Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die epidemische Lage von landesweiter Tragweite wird zwar auslaufen können, aber die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es gilt, weiter vorsichtig zu sein.“

FDP-Fraktionschef Christof Rasche betonte: „Eingriffe in die Grundrechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger müssen verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und gut begründet sein. Die Entwicklung der Infektionszahlen entspannt sich. Deshalb ist es möglich, die pandemische Lage auslaufen zu lassen. Damit werden die Grundrechtseingriffe zurückgefahren.“

Nur in einer „epidemische Lage“ greift das zunächst umstrittene Pandemie-Gesetz, dass der Landesregierung außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise einräumt. Unter anderem darf die Regierung während einer epidemischen Lage im Notfall per Rechtsverordnung die Verschiebung von Eingriffen im Krankenhaus verlangen, um Covid-Patienten versorgen zu können, oder auch medizinische Geräte und Materialien beschlagnahmen.

Erstmals war die epidemische Lage im Landtag im April vergangenen Jahres erklärt und danach mit einer Unterbrechung im Sommer mehrfach verlängert worden. Der Landtag hatte zuletzt noch „pandemische Leitlinien“ beschlossen, die den Handlungsrahmen für die Regierung weiter abstecken sollen.

In einem Bericht an den Landtag betonte das Gesundheitsministerium vergangene Woche noch einmal, dass die „dritte Welle“ in der Pandemie gebrochen sei und eine Überlastung des Gesundheitssystems habe abgewendet werden können.

Während die epidemische Lage in NRW ausläuft, hatte der Bundestag vor gut zwei Wochen die deutschlandweite „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch einmal verlängert. Sie dient als rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Testkosten.

Die Fraktionen im Düsseldorfer Landtag waren sich - samt SPD und Grünen - bei den bisherigen Verlängerungen meistens einig. Und auch das Ende scheint Konsens: Thomas Kutschaty (SPD) sagte am Dienstag, dass seine Fraktion die pandemische Lage nicht verlängern wolle. Für die „Grundrechtseingriffe“, die damit einhergingen, gebe es zurzeit „keine Grundlage mehr“.

(dpa)
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