Upskirting Heimliches Fotografieren unter den Rock soll Straftat werden

Berlin · Bislang gelten voyeuristische Fotos unter den Rock meist nur als Ordnungswidrigkeit. Eine Online-Petition will das ändern. Jetzt engagiert sich auch Justizministerin Lambrecht.

Heimliches Fotografieren unter den Rock soll Straftat werden
Foto: Fatima Krumm

Das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider soll nach Ansicht von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) härter bestraft werden. Es seien „widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen“, sagte Lambrecht am Donnerstag in der Haushaltsdebatte im Bundestag. „Im Netz werden solche Bilder verkauft, vertrieben, das kann doch nicht wahr sein.“ Lambrecht kündigte an, sie wolle das sogenannte Upskirting per Gesetz zur Straftat machen. Das Bundesjustizministerium will nun einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.

Bisher gilt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit. Es so einzustufen, biete keinen effektiven Schutz und mache Tätern nicht klar, dass ihr „demütigendes und herabwürdigendes Verhalten“ absolut inakzeptabel sei, sagte Lambrecht dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Derzeit werden die Aufnahmen in der Regel nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt. Wer Fotos veröffentlicht, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden können, kann außerdem mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. In jedem Fall könnten und sollten Betroffene die sofortige Löschung, Schadenersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen, erklärte das Justizministerium.

Mitte August hatte Rheinland-Pfalz bereits eine entsprechende Initiative für härtere Strafen im Bundesrat in Aussicht gestellt. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen gemeinsam einen Gesetzentwurf vorlegen, wie die NRW-Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf in einer gemeinsamen Mitteilung berichtete. Er solle zeitnah beschlossen - voraussichtlich noch im September - und in den Bundesrat eingebracht werden.

Die Justizminister der drei Länder schrieben: „Wir wollen den notwendigen Reformprozess mit einem konkreten Regelungsvorschlag voranbringen.“ Der Entwurf sehe vor, eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Geahndet werden sollen Vergehen mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen - etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten - zugänglich gemacht werden.

Zwei junge Frauen hatten schon vor Wochen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Bis Donnerstagnachmittag hatten sich gut 90 000 Unterzeichner angeschlossen.

Die Initiatorinnen Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg berichten auf ihrer Internetseite, die Intimfotos landeten häufig auf Pornoseiten und anderen Online-Plattformen. Auf vielen der Bilder seien die Frauen identifizierbar. Opfer erzählten ihnen von Vorfällen in der Schule, am Arbeitsplatz, in der S-Bahn, auf Konzerten oder im Supermarkt. Auch Männer in Kilts, den typischen schottischen Röcken, seien unter den Opfern - und Frauen unter den Tätern.

Unterstützung für die Verschärfung der Gesetzeslage kommt von der FDP im Bundestag. Fraktionsvize Stephan Thomae sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir sind froh, dass Bundesjustizministerin Lambrecht das Thema aufgreift, nachdem wir bereits im Juni einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht haben. Wer gezielt und heimlich unter die Röcke von Frauen filmt oder Fotos macht, darf nicht länger straflos davonkommen. Upskirting ist keine Bagatelle.“

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte bereits im Juli auf neue technische Möglichkeiten durch Smartphones und Handysticks hingewiesen, die das Phänomen befeuern könnten. Jeder könne so tagtäglich Fotos aufnehmen und rasch veröffentlichen. Wie verbreitet das Phänomen inzwischen ist, kann derzeit allerdings nur geschätzt werden. Da Upskirting noch nicht als Straftat gelte, gebe es keine Statistiken, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Schärfere Regelungen als in Deutschland gibt es beispielsweise in Großbritannien. In England und Wales müssen Täter mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen, Verurteilte werden außerdem als Sexualstraftäter registriert.

(dpa)
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