Mindestens 100 Euro und ein Punkt Handy am Steuer kann teuer werden

DÜSSELDORF ·  Während der Fahrt oder bei laufendem Motor ist es verboten, das Handy zu nutzen. Welche Ausnahmen gelten und wie Autofahrer trotzdem telefonieren können, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.  „Tabu ist nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr, sondern auch das Aufnehmen des Handys zum Prüfen der Uhrzeit und sogar das Wegdrücken eines Anrufs“, erläutert Michaela Rassat.

„Fahrer dürfen das Handy nicht benutzen, wenn eine Start-Stopp-Automatik den Motor ausgeschaltet hat“, so die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Denn in § 23 der StVO heißt es: „Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.“ Der Autofahrer darf das Handy also nur in der Hand halten, wenn das Auto steht und er den Motor eigenhändig vollständig ausgeschaltet hat. 

Bei laufendem Motor ist das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung oder ein einseitiges Headset erlaubt. Die Expertin empfiehlt, spezielle Handyhalterungen zu nutzen. Dann ist sogar ein kurzer Blick auf das Gerät oder ein kurzes Tippen oder Wischen erlaubt. Wer am Steuer mit dem Handy in der Hand oder auch beim unerlaubten Bedienen anderer elektronischer Geräte während der Fahrt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Kam es zu einer Gefährdung anderer oder zu einem Unfall, sind 150 beziehungsweise 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.

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