Haft für Betrug mit Abmahnung

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten hat das Amtsgericht am Montag den 41-Jährigen verurteilt, der als Anwalt des Betrugs und der Straßenverkehrsgefährdung angeklagt war. Ihm wurde vorgeworfen, wegen finanzieller Schwierigkeiten zu Unrecht Betreiber von Internetshops für Plüschtiere abgemahnt, dafür erhöhte Gebührten verlangt und damit fast 24 000 Euro erlangt zu haben.

Möglich soll das gewesen sein, weil ihm der Betreiber eines solchen Webshops Blanko-Vollmachten ausgestellt hatte, sodass er in dessen Namen die Abmahnungen in die Wege leiten konnte. 49 Händler erhielten ein Schreiben, 24 ließen sich dazu zu Zahlungen bewegen, wenn auch nicht immer in der verlangten Höhe. Zudem soll der Angeklagte für andere Mandanten erstrittenes Geld, insgesamt rund 27 000 Euro, für sich behalten haben. Und er soll alkoholisiert Auto gefahren sein und dabei einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben. Zusätzlich zur Haftstrafe wird ihm für die Dauer von zwei Jahren untersagt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. kati

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