Kampf gegen die Pandemie Härterer Corona-Kurs in NRW: Was fest steht - und was kommen soll

Düsseldorf · Weihnachten, Geschäfte, Schulen: Der NRW-Ministerpräsident hat deutlich härtere Corona-Maßnahmen angekündigt. Ein Überblick.

 Düsseldorf: Eine Schutzmaske liegt auf einem Bürgersteig.

Düsseldorf: Eine Schutzmaske liegt auf einem Bürgersteig.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nordrhein-Westfalen schwenkt auf rigorose Kontaktbeschränkungen in Schulen und Kitas um und wirbt für einen harten bundesweit einheitlichen Lockdown. Angesichts fortlaufend ansteigender Corona-Infektions- und Todeszahlen sei jetzt „eine gesamtdeutsche Antwort“ nötig, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag in Düsseldorf. „Wir brauchen eine echte Trendwende für ganz Deutschland.“

Bei Schulen und Kitas legte sich die schwarz-gelbe Landesregierung schon vor der „schnellstmöglich“ erwünschten Abstimmung der 16 Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin fest: Schon ab Montag muss niemand mehr seine Kinder zur Schule schicken. An der Schulpflicht werde aber festgehalten, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP).

Die Änderungen für die Schüler

Konkret bedeutet das: Ab Klasse acht wird der Unterricht grundsätzlich nicht mehr im Klassenzimmer erteilt, sondern auf Distanz. Die Schulen bleiben dennoch bis zum 18. Dezember geöffnet für Schüler der Klassen 1 bis 7 sowie Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Eltern können aber entscheiden, ihre Töchter und Söhne nicht zur Schule zu schicken. „Ich gehe davon aus, dass das sehr viele Eltern machen werden“, sagte Laschet. Somit wären Abstände für den Infektionsschutz viel leichter einzuhalten.

Darüber hinaus werden die - bereits um zwei Tage vorgezogenen - Weihnachtsferien um weitere zwei Tage verlängert. Erster Schultag wäre demnach der 11. Januar. Lehrer-Verbände begrüßten die Entscheidung grundsätzlich. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nannte die vorgestellten Maßnahmen „sinnvoll und unausweichlich“. Jetzt benötigten Kitas und Schulen aber „ein abgestimmtes Test- und Quarantänekonzept“.

Das sind die Änderungen für die Kita-Kinder

Kindergartenkinder sollten möglichst zwischen dem 14. Dezember und dem 10. Januar nicht in die Kita gebracht werden. Familienminister Stamp (FDP) appellierte an alle Eltern, das Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig sei und ihre Kinder ansonsten möglichst zu Hause zu lassen.

Einrichtungen bleiben aber offen

Grundsätzlich bleiben die Einrichtungen aber offen - soweit sie in dem Zeitraum nicht ohnehin Betriebsferien geplant hatten. Landesweit einheitliche Weihnachtsferien gibt es für Kitas nicht.

„Wir werden kein Betretungsverbot für Schulen und Kitas aussprechen“, versicherte der stellvertretende Ministerpräsident. Die Betreuungsgarantie werde trotz Pandemie aufrechterhalten: Jedes Kind, für das der Kita-Besuch unverzichtbar sei, werde ein Betreuungsangebot bekommen.

Laschet fordert harten Lockdown - Geschäfte sollen „schnellstmöglich“ schließen

Der von Laschet geforderte harte Lockdown muss aus seiner Sicht auch dazu führen, alle Geschäfte „schnellstmöglich“ bis zum 10. Januar zu schließen. Er wolle aber kein Anfangsdatum nennen, weil auch hier ein bundesweiter Konsens sinnvoll sei.

„Wir brauchen keinen Flickenteppich in Deutschland, wo jedes Land eigene Wege geht.“ Ausgenommen werden sollten bei den Geschäftsschließungen nur Läden mit Waren für den täglichen Bedarf, aber - anders als im März - keine Baumärkte, sagte er.

Private Weihnachtsfeste mit maximal fünf Personen

Private Weihnachtsfeste werden in NRW voraussichtlich doch nur mit maximal fünf Personen aus bis zu zwei Hausständen erlaubt sein. Auch hier will Laschet, der sich um den CDU-Bundesvorsitz bewirbt, möglichst eine einheitliche Lösung. Allerdings ließ er keinen Zweifel, dass Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten angesichts der Coronazahlen zu spät wären. Ursprünglich waren für die Weihnachtstage in NRW Lockerungen geplant und Familienfeiern mit bis zu zehn Personen in Aussicht gestellt worden.

Keine öffentlichen Partys an Silvester

Laschet will auch keine öffentlichen Partys an Silvester. „An Silvester darf es auf öffentlichen Plätzen keine Versammlungen geben“, sagte er. Auch zum Jahreswechsel müsse dieselbe Personenbeschränkung gelten.

Am Dienstag möchte Laschet den Landtag über die Ergebnisse der Länderberatungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) informieren. Die Staatskanzlei stellte deshalb einen Antrag auf eine Sondersitzung.

(dpa)
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