Sogenannte „Gucci-Bande“ Rentner lebensgefährlich verletzt - Haftstrafen für jugendliche Intensivtäter in Wuppertal

Wuppertal · Im Fall der beiden Jugendlichen, die in Wuppertal einen 70 Jahre alten Mann schwer verletzt haben, wurde das Urteil verkündet. Das Gericht glaubte nicht, dass die beiden Mitglieder der „Gucci-Gang“ keine Straftaten mehr begehen werden. Ihr Opfer erlitt bleibende Schäden.

Gucci Bande: Rentner lebensgefährlich verletzt - Haftstrafen für Intensivtäter
Foto: picture alliance / dpa/Caroline Seidel

Die beiden Jugendlichen, die im Mai einen 70 Jahre alten Rentner zusammengeschlagen hatten, sind am Montag vor dem Amtsgericht zu jeweils zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Das Gericht ist damit unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geblieben, die jeweils drei Jahre gefordert hatten. Die Verteidiger hatten laut Opfer-Anwalt Carsten Rebber eineinhalb Jahre auf Bewährung gefordert.

Die Jugendlichen sind der Amtsgerichtssprecherin Anne Tielmann zufolge wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht sehe in der Strafe eine erzieherische Maßnahme, habe aber gleichwohl kein Vertrauen in die beiden Täter gehabt, dass sie künftig keine weiteren Straftaten begehen würden. Daher habe das Gericht keine Bewährungsstrafe verhängen wollen.

Das Urteil bringt der Familie keinen Frieden

Ecevit Polat, Sohn des Opfers, zeigte sich nicht zufrieden mit dem Urteil. Er habe sich mehr erhofft. Aber das gebe des deutsche Rechtssystem nicht her, sagte er. Auch bringe das Ende des Verfahrens keinen Frieden: „Ich fühle mich nicht erleichtert“, das Urteil bringe der Familie keinen Abschluss, unterstrich Polat. Sein Vater ist seit dem Tag des Angriffs ein Pflegefall.

Der damals 70 Jahre alte Mann war in seinem Hausflur an der Heckinghauser Straße von den Jugendlichen angegriffen worden. Sie sollen zur sogenannten Gucci-Gang gehören, die über längere Zeit durch Straftaten von sich reden machte. Der Rentner sei angesprungen und mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen worden.

Der Mann erlitt Hirnblutungen - von denen aber nicht eindeutig erweisen ist, ob sie auf den Angriff der Täter zurückzuführen sind. Die Auslegung dessen hatte aber Einfluss auf die Anklage und damit auf das Strafmaß. Ein direkter Zusammenhang hätte zu einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung geführt.

Auch hätte eine Einstufung als schwere Körperverletzung eine Nebenklage zugelassen. Carsten Rebber war aber zunächst nicht als Anwalt zugelassen worden, bis das Landgericht die Möglichkeit einräumte hat, dass es sich auch um eine solche handeln könnte. Der Prozess wurde deswegen im November neu begonnen.

Die juristischen Spitzfindigkeiten wurden auch am Montag fortgeführt. Die Verhandlung hatte um 9.30 Uhr im Amtsgericht begonnen. Anwalt Carsten Rebber sagte gegen 11.30 Uhr in einer Pause vor dem Saal, dass sich das Urteil verzögern werde. Einer der Verteidiger habe beantragt, ihn auszuschließen. Laut Rebber hatten die Anwälte darauf verwiesen, dass sich der Verdacht der schweren Körperverletzung nicht bestätigt habe. Das Gericht musste das prüfen. Rebber sagte aber, es sei absolut unüblich, eine Nebenklage zuzulassen und dann wieder auszuschließen. Das sei offenkundig auch der Richter so. Rebber blieb im Saal.

Er berichtete, dass sich die Angeklagten (14 und 15 Jahre) entschuldigt hätten. Dass sie bemüht gewesen seien, einen harmlosen Eindruck zu machen. Einer habe auch die Frisur gewechselt.

Vor dem Saal warteten zeitweise rund 20 Verwandte und Freunde der Opferfamilie sowie Journalisten. In den Saal durfte keiner, die Verhandlung fand wie im Jugendstrafrecht üblich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Polat berichtete, dass es seinem Vater bis heute nicht besser gehe. Er sei halbseitig gelähmt, könne auf einem Auge nicht mehr sehen, nicht mehr schlucken und sprechen. Er brauche Hilfe beim Anziehen, beim Toilettengang, müsse im Rollstuhl festgebunden werden, damit er nicht herausfalle. „Ich habe wenig Hoffnung, dass es besser wird“, sagte der Sohn traurig.

Obwohl nicht klar sei, wie viel sein Vater noch verstehe und mitbekomme, wolle er seinem Vater erst gar nicht vom Urteil erzählen. „Ich will ihn damit nicht belasten“, sagte Polat.

Rebber sagte, er sei relativ zufrieden mit dem Urteil. Mehr sei im Jugendstrafrecht angesichts der fehlenden Hafterfahrung der beiden Täter nicht zu erwarten gewesen.

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