Nach Aufhebung der Haftbefehle : Gruppenvergewaltigungs-Prozess - Richter nicht befangen
Kleve Die Staatsanwaltschaft hatte den Befangenheitsantrag gestellt, nachdem die Richter den Haftbefehl gegen drei Angeklagte aufgehoben hatten. Die Männer sollen zwei junge Frauen in Krefeld vergewaltigt und missbraucht haben.
Im Prozess gegen fünf mutmaßliche Gruppenvergewaltiger ist ein Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Richter des Landgerichts Kleve zurückgewiesen worden.
Die Verhandlung gegen die 24 bis 29 Jahre alten Angeklagten sei in der bisherigen Besetzung mit der Vernehmung einer Polizeibeamtin fortgesetzt worden, teilte Gerichtssprecher Alexander Lembke am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers den Befangenheitsantrag gestellt, nachdem die Richter den Haftbefehl gegen drei Angeklagte aufgehoben hatten.
Nach der bisherigen Beweisaufnahme gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr, hatten die Richter die Aufhebung begründet. Mit der Entscheidung befinden sich alle fünf Angeklagte auf freiem Fuß. Gegen den vierten Angeklagten war der Haftbefehl schon im Frühsommer aufgehoben worden, der fünfte Angeklagte war von Anfang an nicht in Untersuchungshaft.