Urteil ausgesprochen Brandstifter zu Haftstrafe verurteilt

Erkrath/Wuppertal · Keine Kosten und Mühen hat das Gericht gescheut, um den Brand in einer Tiefgarage „Am Maiblümchen“ in Unterfeldhaus aufzuklären. Damals hatte es einen Nachbarn gegeben, dem der nun angeklagte Erkrather noch am Tatort gesagt haben soll, dass er das Auto seines Bruders in Brand gesteckt habe.

 Der Erkrather zündete ein Auto an.

Der Erkrather zündete ein Auto an.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Der Amtsrichter hatte den Zeugen vorladen lassen, der aber war nicht gekommen. Erst nach erneuter Vorladung, reiste er zum zweiten Verhandlungstag an. Seine Vernehmung dauerte nur wenige Minuten, und dennoch war er wohl der entscheidende Belastungszeuge. Zumindest war er im Mai der erste, der die Rauchwolke aus der Tiefgarage gesehen hatte.

Um 18.04 Uhr rief er die Feuerwehr und während er noch auf seinem Balkon stand, soll ihm der Angeklagte von der 4. Etage aus zugerufen haben, dass er den Brand gelegt habe. Das gleiche soll er später auf der Straße wiederholt haben, so hatte es am ersten Verhandlungstag auch eine Polizeibeamtin ausgesagt, die er mit den Worten empfangen habe: „Ich war das. Ich habe das Auto abgefackelt.“ Er habe das doch vorher schon angekündigt, und nun habe er es eben gemacht. Er würde immer das machen, was er sagt. Tatsächlich soll diese Ankündigung des Erkrathers am Tag vor dem Brand zu dessen Einweisung in die Psychiatrie geführt haben. Am selben Abend soll er aber wieder entlassen worden sein.

Am Folgetag stand dann das Auto seines Bruders in Flammen, seit Jahren schon soll es Streit zwischen den Brüdern gegeben haben. Der Angeklagte spricht von Stalking, er habe sich von seinem Bruder verfolgt und bedroht gefühlt. Tatsächlich soll es wohl so gewesen sein, dass der abgefackelte Corsa dem damals obdachlosen Bruder des 39-Jährigen als Unterschlupf gedient haben soll.

Am Morgen nach der Einweisung und sofortigen Entlassung aus der Psychiatrie will der Angeklagte auf der Polizeiwache versucht haben, seinen Bruder anzuzeigen. Man habe ihn angeblich rausgeworfen, jedenfalls habe ihm niemand die Stalkingvorwürfe geglaubt. Eigentlich habe er nur erreichen wollen, dass ihm sein Bruder fernbleibt. Als das nicht gelungen sei, habe er angefangen zu trinken. Zwischendrin auch „mit den Russen“, am späten Nachmittag sollen es dann acht Flaschen Bier und zwei Flaschen Wein gewesen sein.

Schon in den Tagen vor dem Brand war der Angeklagte auffällig geworden. Am 4. Mai soll er in eine Prügelei an einer Tankstelle verwickelt gewesen sein und dazu auch noch den Notruf missbraucht haben. Einen Tag später soll er mit zwei Promille im Blut zwei Personen bedroht haben. Am Folgetag hatte eine „Störung des öffentlichen Friedens“, die Einweisung in die Psychiatrie und nach der Entlassung die Brandstiftung in der Tiefgarage.

Den drei angerückten Löschzügen war damals schwarzer Rauch entgegengeschlagen. In den Treppenräumen und Wohnungen des Wohnkomplexes reichten Belüftungsmaßnahmen aus, anders hatte sich die Lage in der Tiefgarage mit dem brennenden Pkw dargestellt. Die Rauchbildung war so stark, dass man zur Unterstützung die Berufsfeuerwehr Düsseldorf mit einem Großlüfter anfordern musste. Der Wert des Autos wurde mit 500 Euro beziffert, die Höhe des Sachschadens in der Tiefgarage lag bei 40 000 Euro. Verletzt wurde niemand. Dem Brandstifter hat die vom Gericht hinzugezogene, psychiatrische Sachverständige eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Nun wurde er zu einem Jahr und 10 Monaten Haft verurteilt.

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