Bundesverwaltungsgericht hat entschieden Töten männlicher Küken ist nur noch übergangsweise erlaubt

Düsseldorf · Das Bundesverwaltungsgericht hat sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt: Wirtschaftliche Interessen allein sind noch kein vernünftiger Grund für das Kükentöten. Landesministerin Heinen-Esser spricht von „Durchbruch“.

 Die obersten Richter stärken die Rechte von männlichen Küken.

Die obersten Richter stärken die Rechte von männlichen Küken.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Männliche Eintagsküken dürfen künftig nicht mehr gleich nach dem Schlüpfen getötet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Zwei Betriebe aus NRW hatten gegen das Verbot der Landesregierung 2013 geklagt, weil dieses für sie weitreichende wirtschaftliche Folgen habe. Jetzt allerdings entschied das Gericht: „Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten.“

Hintergrund ist, dass die Rassen zur Eiproduktion wenig Fleisch ansetzen und somit kaum für die Mast taugen. Die männlichen Küken erfüllen somit keinen ökonomischen Zweck mehr und werden gleich nach dem Schlüpfen getötet – im Jahr 2012 betraf das etwa 45 Millionen Tiere. „Dem Leben eines männlichen Kükens wird damit jeder Eigenwert abgesprochen“, so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts. „Das ist nicht vereinbar mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes, für einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und menschlichen Nutzungsinteressen zu sorgen.“

Da allerdings die derzeitige Praxis des Kükentötens seit Jahrzehnten hingenommen worden sei, könne man den Brutbetrieben keine sofortige Umstellung zumuten. Die Richter erlauben daher eine vorübergehende Fortsetzung im Hinblick darauf, dass Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Küken noch im Ei kurz vor der Anwendungstauglichkeit stehen. Damit würde dann verhindert, dass männliche Küken überhaupt schlüpfen, die Eier mit Hähnchenembryonen können laut Bundesagrarministerium etwa als Futtermittel eingesetzt werden.

Die NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) erklärte am Donnerstag: „Dieses Urteil ist ein Durchbruch für den Tierschutz. Ich setze mich für einen schnellstmöglichen Ausstieg ein.“ Sie erwarte angesichts des erheblichen technischen Fortschritts vom Bundesagrarministerium, Rahmenbedingungen für ein Ende der Kükentötung zu fördern. Die Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei stünden „kurz vor der Marktreife“. Sie rief aber auch die Verbraucher auf, ihren Einfluss geltend zu machen: Schon heute gebe es gekennzeichnete Eier im Supermarkt, die ohne Kükentötung auskämen – etwa weil die Rassen auch als Masthähnchen Fleisch ansetzten.

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