OP musste abgebrochen werden Gekündigt während der Hirn-OP? Kölner Arzt klagt gegen Klinik

Köln · Es sollte eine Operation werden, wie ein Kölner Chirurg schon etliche zuvor durchgeführt hatte. Stattdessen musste er seinen Patienten auf dem OP-Tisch zurücklassen - und bekam die fristlose Kündigung. Doch so einfach will er sein Schicksal nicht akzeptieren.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Felix Kästle

Ein Patient liegt auf dem OP-Tisch, alles ist bereit für eine Operation am Gehirn. Doch dann wird der Chirurg zum Direktor gerufen - und kommt nicht wieder zurück, weil seine Klinik ihm fristlos kündigt. Die OP muss abgebrochen und wiederholt werden. Was sich im Juli in einer Klinik in Köln-Merheim abgespielt hat, schlug hohe Wellen. Der betroffene Neurochirurg will sich aber nicht mit seiner Kündigung abfinden - und ist deshalb vor Gericht gezogen.

Hätte er von dem drohenden Gespräch wissen und die Operation verlegen können? Oder hatte er wirklich nicht ahnen können, was passieren würde? Darüber liegt der Arzt mit der Klinik im Streit. Am Freitag versuchten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht Köln zu einigen - jedoch ohne Erfolg. Der Arzt will seine Weiterbeschäftigung erzwingen, für die Klinik kommt das nicht infrage. „Dann ist die Güteverhandlung gescheitert“, sagte der zuständige Richter am Freitag am Kölner Arbeitsgericht. Der Fall soll im Dezember weiter verhandelt werden.

Strittig ist vor allem, ob der Termin zu dem Gespräch mit dem Direktor vorab bereits ausreichend kommuniziert wurde. Nach Angaben der Klinik habe man mit dem Arzt telefoniert, ihm eine E-Mail-Einladung geschickt und ihn aufgefordert, kollidierende Termine zu verlegen. „Selbstverständlich ging die Klinikleitung davon aus, dass es keine Operation geben würde“, sagte der Anwalt des Hauses.

Der Arzt hingegen behauptet, nicht ausreichend informiert worden zu sein - und vor allem nicht mit der bevorstehenden Kündigung gerechnet zu haben. Er sei davon ausgegangen, nach einer kurzen Besprechung in den OP-Saal zurückkehren zu können, erklärte der Anwalt des Arztes.

Als Grund für die Kündigung wirft die Klinik ihrem ehemaligen Mitarbeiter vor, unzulässigerweise Medizinstudenten - teilweise sogar unbeaufsichtigt - bei Operationen eingesetzt zu haben. „Das ist etwas, das meine Mandantin nicht dulden kann – im Interesse ihrer Patienten“, sagte der Klinik-Anwalt. Der Anwalt des Klägers nannte diese Vorwürfe „absolut absurd, völlig lebensfremd und durch nichts bewiesen“. Er appellierte an das Gericht, die langjährige Erfahrung des Arztes zu berücksichtigen. „Er hat 30 Jahre lang als Arzt verantwortungsvoll gearbeitet. Er hat unendlich viele Patienten operiert und ist sich seiner Verantwortung bewusst.“

Ob das Gericht die Kündigung für rechtens hält, müssen weitere Verhandlungen klären. Besondere Regeln bei Kündigungen im Gesundheitswesen gibt es nach Angaben der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft nicht: „Ein Krankenhaus ist ja letztlich auch ein Unternehmen“, sagt Jörn Wegner von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft. „Wenn ein Kündigungsgrund vorhanden ist, kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen.“

Er habe gerne in der Klinik gearbeitet und sich ein internationales Team aufgebaut, erzählt der gekündigte Arzt nach der Verhandlung in Köln. Am liebesten will er so schnell wie möglich wieder an den OP-Tisch zurück. „Ich bin Neurochirurg. Mein Ziel ist es nach wie vor, Patienten zu behandeln.“

(dpa)
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