Justiz Flüchtlingshelferin (22) erstochen: 13 Jahre Haft für den Täter

Eine Flüchtlingshelferin wird vor ihrem Haus im Münsterland erstochen. Der Täter flieht anschließend in die Schweiz. Jetzt ist der Asylbewerber zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte I. am Donnerstag im Landgericht in Münster.

Der Angeklagte I. am Donnerstag im Landgericht in Münster.

Foto: Guido Kirchner

Münster. Nach dem gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus ist ein 28-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Schwurgericht Münster waren am Mittwoch überzeugt, dass der Asylbewerber aus Nigeria im Februar 2017 insgesamt 21 Mal auf die 22 Jahre alte Studentin einstach.

Der Nigerianer war 2015 nach Deutschland eingereist. In einer Flüchtlingsunterkunft in Ahaus hatte er die junge Frau kennengelernt. Zwischen beiden hatte es im September 2017 auch eine kurze intime Beziehung gegeben, die aber schnell wieder beendet war. Laut Urteil hatte der Angeklagte bis zur Tat vergeblich versucht, die Studentin für sich zurückzugewinnen. „Er spionierte ihr nach und tauchte an Orten auf, an denen auch sie war“, sagte Richterin Gabriele Böhner. Dadurch habe sich die 22-Jährige massiv bedrängt und verängstigt gefühlt.

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte schließlich mit einem Messer und einem großen Rollkoffer vor dem Haus der Flüchtlingshelferin aufgetaucht und hatte immer wieder auf sie eingestochen - in den Kopf, in den Hals und in den Körper. „Er hat sich auch von den flehentlichen Hilferufen des Opfers nicht abhalten lassen“, so Böhner. Anschließend habe er versucht, die stark blutende Frau in den mitgebrachten Koffer zu drücken. Erst als mehrere Anwohner aufgetaucht seien, habe er die Flucht ergriffen.

Der 28-Jährige war schließlich in Basel festgenommen worden. Dort hatte er versucht, unter seinem richtigen Namen erneut Asyl zu beantragen. Zu diesem Zeitpunkt war er allerdings schon per europäischem Haftbefehl gesucht worden.

Im Prozess hatte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. An seiner Täterschaft gibt es laut Gericht allerdings keinen Zweifel. Der 28-Jährige hatte seine blutverschmierte Kleidung in der Flüchtlingsunterkunft zurückgelassen, bevor er sich auf den Weg in die Schweiz gemacht hatte. dpa

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