Betrug Ex-Sparda-Bank-Chef: Landgericht will Urteil verkünden

Münster · Muss ein früherer Bank-Chef ins Gefängnis? Die Staatsanwaltschaft meint ja. Das Landgericht in Münster will am Freitag ein Urteil zum ehemaligen Vorstandschef der Sparda-Bank Münster verkünden.

 Der frühere Vorstandschef der Sparda-Bank Enrico Kahl soll Feiern, Konzerte und Reisen im Wert von circa 460.000 Euro über die Bank abgerechnet haben.

Der frühere Vorstandschef der Sparda-Bank Enrico Kahl soll Feiern, Konzerte und Reisen im Wert von circa 460.000 Euro über die Bank abgerechnet haben.

Foto: dpa/David Inderlied

Im Prozess um Spesen- und Abrechnungsbetrug bei der Sparda-Bank Münster verkündet das Landgericht Münster am Freitag (12.00 Uhr) voraussichtlich ein Urteil. Angeklagt ist der frühere Vorstandschef Enrico Kahl. Der 64-Jährige hatte in dem Verfahren eingeräumt, private Feiern, Konzerte und Reisen im Wert von rund 460 000 Euro über die Bank abgerechnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte am vorletzten Prozesstag für diese Taten und einen durch eine unbegründete Kündigung einer Mitarbeiterin angerichteten Schaden eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert.

Die Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Im Fall der Kündigung hatten sie auf Freispruch plädiert. Kahl hatte im Prozess ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Die Möglichkeit für ein letztes Wort vor dem Urteil hatte der ehemalige Bankmanager nicht genutzt.

Ursprünglich angeklagt war ein Millionen-Schaden. Teile der Anklage waren zuletzt vom Landgericht allerdings eingestellt worden. Kahl war 2015 nach Routine-Prüfungen vom Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bank eine Bilanz-Summe von 2,3 Milliarden Euro. Der Bankmanager war 20 Jahre lang Vorstand und seit 1998 Vorstandschef der Genossenschaftsbank. Die Sparda-Bank Münster fusionierte 2018 mit der Sparda-Bank West mit Sitz in Düsseldorf.

(dpa)
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