Zur Strafe ruiniert?

Wer vor Gericht verurteilt wird, muss am Ende für die Prozesskosten aufkommen. Juristisches Alltagsgeschäft. Nicht normal ist, dass bei einem Verfahren so immense Kosten entstehen wie beim Rotlicht-Prozess.

Insbesondere für die Angeklagten, denen nur die Beteiligung an ein oder zwei Taten vorgeworfen wird, könnte es am Ende knüppeldick kommen. Denn sie sind am Ende des Verfahrens möglicherweise finanziell ruiniert. Eine Strafe, die vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort