Zollkontrolle in Düsseldorf Reisender schmuggelt hunderttausende Euro in Unterhose und Schuhen

Düsseldorf · Wie viel Geld kann ein Mensch in seiner Unterwäsche und Schuhen unterbringen? Ein Mann am Düsseldorfer Flughafen hat das Mögliche wohl weit ausgeschöpft.

Zollkontrolle: Reisender schmuggelt hunderttausende Euro in Unterhose
Foto: Zoll Düsseldorf

Insgesamt 350.000 EUR Bargeld versuchte ein Reisender unbemerkt am Zoll vorbei zu transportieren. Das hat der Zoll in Düsseldorf am Donnerstag mitgeteilt.

Am 26. November kontrollierten Zöllner demnach am Düsseldorfer Flughafen ausreisende Personen. Die Bundespolizei machte einen 50-Jährigen ausfindig, der erstaunlich viel Bargeld bei sich trug. Als der Zoll dazustieß, lagen vor dem Mann ausgebreitet mehrere Geldbündel im Wert von 250.000 Euro, die er versteckt in seinen Schuhsohlen transportiert hatte. Bei der weiteren Durchsuchung durch die Zollbeamten, fanden sie weitere 100.000 Euro, sicher aufbewahrt in der Unterhose des Reisenden.

Auf diese erhebliche Geldsumme angesprochen antwortete der Betroffene, dass er das Geld von einem Bekannten bekommen habe und in die Türkei transportieren solle, erklärte die Behörde in einer Meldung. Allerdings konnte er sich weder an den Namen, noch die Kontaktdaten dieses Bekannten erinnern.

Da den Zöllnern weder eine Barmittelanmeldung, noch ein glaubhafter Beleg über die Herkunft des Geldes vorgelegt werden konnte, stellten die Beamten es noch vor Ort sicher. Der Zoll prüft nach eigenen Angaben nun, ob das Geld aus legalen Quellen stammt oder eventuelle Anhaltspunkte beispielsweise für Geldwäsche vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wird das Geld beschlagnahmt und einbehalten.

Gegen den Düsseldorfer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Dass es sich im vorliegenden Fall nicht um sein Eigentum handeln könnte, spiele hierbei keine Rolle, erläuterte der Zoll. Dabei kann es durchaus teuer werden für die Betroffenen.

Zollkontrolle: Reisender schmuggelt hunderttausende Euro in Unterhose
Foto: Zoll Düsseldorf

Die Nichtanmeldung von Bargeld kann mit bis zu 1.000.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Grundsätzlich muss es ab 10.000 Euro bei der Ein- und Ausreise in oder aus der EU, angemeldet werden. Ziel dabei ist unter anderem die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

(red)
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