Düsseldorfer Flughafen Zoll erwischt Frau mit Luxusgütern für 100.000 Euro

Düsseldorf. Der Zoll hat eine 34-jährige Frau mit Handtaschen und Schmuck im Wert von fast 100.000 Euro am Düsseldorfer Flughafen erwischt. Die Beschuldigte reiste mit ihrem Freund aus der Schweiz ein und wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen.

Diese Handtaschen soll eine 34-Jährige versucht haben, am Zoll vorbei zu schmuggeln.

Diese Handtaschen soll eine 34-Jährige versucht haben, am Zoll vorbei zu schmuggeln.

Foto: Zoll Düsseldorf

Als Zöllner ihr Gepäck kontrollieren wollten, gab die 34-Jährige an, dass sie in der Schweiz keine Waren eingekauft habe.

Bei der Kontrolle jedoch fanden die Zöllner in einer hochwertigen Markenhandtasche zunächst ein Schmuckstück, von dem die Reisende behauptete, sie hätte es vor einem Jahr für 10.000 Euro in Berlin gekauft. Daraufhin fanden die Zöllner jedoch einen Kassenzettel aus der Schweiz, der genau jenes Schmuckstück mit einem Wert von 18.000 Euro auswies.

Nun misstrauisch geworden, untersuchten die Beamten die Handtasche genauer und stellten fest, dass die Metallteile noch mit Folie beklebt waren. Trotzdem gab die Beschuldigte an, dass die Tasche alt und außerdem eine Fälschung sei, die sie mal in China gekauft habe.

In einem Koffertrolley fanden die Zöllner weitere Luxus-Accessoires und weitere Kassenzettel, die alle Waren als neu und original auswiesen. Jetzt erklärte die Frau, sie habe alle Waren in der Schweiz gekauft. Ihre Eltern, die ebenfalls Urlaub in der Schweiz machten, wollten die Sachen eigentlich mit nach China nehmen. Dies sei wegen der Menge aber nicht möglich gewesen.

Sie habe daher zunächst alles mitgenommen und später nach China ausführen wollen. Dass sie die Waren beim Zoll hätte anmelden müssen, habe sie nicht gewusst. Umso besser wusste sie wohl, wie sie die Rückerstattung der schweizerischen Mehrwertsteuer beantragen muss, denn diese Belege befanden sich ebenfalls im Trolley.

Die Zöllner leiteten gegen die Beschuldigte ein Steuerstrafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 21.000 Euro. Die Waren sind bis zum Abschluss des Verfahrens sichergestellt.

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