Zahnarzt (48) soll Botox gespritzt haben

Arzt stand bereits 2007 vor Gericht. Nun sollen 54 Patienten als Zeugen geladen werden.

Düsseldorf. Darf ein Zahnarzt Botox spritzen? Das Amtsgericht verneinte diese Frage im 2007 und verurteilte einen Düsseldorfer Zahnarzt, der eine Patientin mehrere Male mit dem Nervengift behandelt hatte. Das Gewebe der 35-Jährigen hatte sich zu Knubbeln verdichtet, die Patientin litt unter Schmerzen und Taubheitsgefühlen. Zweimal musste sie operiert werden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe gegen den Zahnarzt in Höhe von 4.500 Euro.

Nun steht der Arzt erneut wegen eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz vor Gericht. 54 Patienten soll er Botox und Hyaluron in Stirn, Augen, Nasen, Lippen, Wangen und Hals gespritzt haben. Das Amtsgericht verhängte gegen den Zahnarzt einen Strafbefehl über 45.000 Euro, nun ging er dagegen vor.

In der Verhandlung am Mittwoch schwieg der 48-Jährige jedoch. Der Richter schien überrascht. Er hatte erwartet, dass der Zahnarzt die Behandlung zugeben, jedoch um sein Recht dazu streiten würde. Der Prozess wird nun wider Erwarten viel Zeit in Einspruch nehmen: Der Verteidiger will alle 54 Zeugen hören. Laut Zahnheilkundegesetz sei sein Mandant dazu berechtigt, Spritzen in Lippen- und Mundbereich zu setzen.

Der Staatsanwalt kündigte an, bei einer so umfangreichen Zeugenvernehmung auch nach aufgetretenen Beschwerden der Patienten zu fragen. Möglicherweise käme dann auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht. Seines Wissens nach hatten einige Patienten über Rötungen, Schwellungen und Übelkeit geklagt. Das Gericht setzte das Verfahren aus, um die Prozesstermine zu planen. Ein Gutachter soll klären, welche Spritzen ein Zahnarzt wo setzen darf.

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