Düsseldorf Winter Game: Noch ein Verletzter

42-Jähriger wurde beim Einschießen vom Puck getroffen. Er fordert mehr als 8000 Euro von der DEG-Tochterfirma.

Düsseldorf: Winter Game: Noch ein Verletzter
Foto: dpa

Düsseldorf. Kai M. ist ein echter Eishockey-Fan. Zusammen mit seiner Ehefrau reiste er extra mit dem Bus aus Zwickau an, um am 10. Januar vergangenen Jahres das Winter Game der Deutschen Eishockey-Liga in der Arena zu erleben. Gesehen hat der 42-Jährige davon allerdings nichts. Denn als die Partie zwischen der DEG und den Kölner Haien angepfiffen wurde, war er auf dem Weg in die Notaufnahme des Krankenhauses. Ein Puck hatte Kai M. am Kopf getroffen und eine blutende Platzwunde hinterlassen. Nun fordert er mehr als 8000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Winter Game GmbH, die von der DEG extra für das Ereignis gegründet wurde. Ein ähnlicher Prozess läuft bereits vor dem Amtsgericht.

Der 42-Jährige hatte auf der Tribüne gesessen, als die beiden Mannschaften sich warmgeschossen hatten. Plötzlich spürte er einen Schmerz an der Stirn, Augenblick später lief das Blut herunter — ein Puck war über die Bande geflogen. In der Arena wurde Kai M. zunächst vom Deutschen Roten Kreuz behandelt und dann ins Krankenhaus gebracht. Zurück geblieben ist eine Narbe.

„Kurz nach dem Unfall sind die Fangnetze hochgezogen worden“, erklärte sein Rechtsanwalt. Es gebe eine Vorschrift, nach der es in Eisstadien grundsätzlich Fangnetze geben müsse. Allerdings merkte der Richter an: „Die Arena ist kein normales Eisstadion.“ Das sei eine andere Situation.

Die Anwältin der Veranstalter-Firma erklärte, man habe eine 1,22 Meter große Bande und zwei Meter hohe Schutzwand aufgebaut: „Am Tag vor dem Spiel wurde ein Test mit DEG-Profis gemacht. Dabei ist es zu keinerlei Zwischenfällen gekommen.“

Für den Richter ist entscheidend, welcher der beiden Unfälle zuerst stattgefunden hat. Spätestens nach dem ersten Zwischenfall hätte das zusätzliche Fangnetz hochgezogen werden müssen. Er will nun auch die des zweiten Falls beim Amtsgericht einsehen. Eine Entscheidung soll am 26. Februar fallen.

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