Wieder Bewährung für Prinzessin?

Eine vorbestrafte Hochstaplerin steht wegen Gold-Betrugs vor Gericht.

Düsseldorf. Sandra S. war mit ihrer Masche erfolgreich: als Tochter eines ghanaischen Königs könne sie Geschäftsleuten günstig Gold beschaffen. Vier Männer fielen darauf herein. Sie flogen nach Ghana, um das versprochene Gold persönlich entgegenzunehmen, scheiterten auf dem Rückweg jedoch an als Zöllnern verkleideten Komplizen, die ihnen das Gold wieder abnahmen. Das Geld hatte zu dem Zeitpunkt aber längst den Besitzer gewechselt.

Um mehr als zwei Millionen Euro soll die falsche Prinzessin ihre Kunden als Mitglied einer Betrügerbande geprellt haben. Seit Anfang des Jahres muss sie sich deshalb vor dem Landgericht verantworten. Und nun sieht es so aus, als könne die bereits vorbestrafte Frau erneut mit einer Bewährungsstrafe davonkommen: Sollte sie ein Teilgeständnis ablegen und Namen von Komplizen preisgeben, wird ihr in Aussicht gestellt, dass ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch von der Untersuchungshaft werde sie verschont.

Dabei ist die Frau bereits 2011 wegen eines ähnlichen Falls zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals hatten sie einem Geschäftsmann aus Norwegen 300 000 Euro für Goldstaub abgeschwatzt, den sie gar nicht hatte.

Das Verfahren gegen ihren 57-jährigen Lebensgefährten, der zunächst mit ihr auf der Anklagebank saß, ist indes eingestellt worden. „Sie haben sich kooperativ gezeigt“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann habe mit seinen Hinweisen erheblich dazu beigetragen, die Hintergründe der Tat aufzudecken. Außerdem entschädigte der Mann die geprellten Geschäftsmänner durch Zahlungen in Höhe von insgesamt 500 000 Euro.

Der Prozess um die falsche Prinzessin wird fortgesetzt. Die Angeklagte hat bis dahin Zeit, sich zu überlegen, ob sie ein Teilgeständnis ablegt und Namen der Komplizen preisgibt.

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